Unterlagen zur Vorbereitung auf die DB-Aufsichtsrat am 26.6.docx
(von Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21)

Thema Material
1. Brandschutz

Es gibt keinen Brandschutz und keine Entfluchtungssimulation im Falle eines Zugbrands im Bahnhof oder den Tunneln. Tunnel zu eng, Fluchtwege zu lang, Kamineffekt in Fildertunnel. Entscheidung auf Inbetriebnahmegenehmigung vertagt. Diese kann unmöglich erteilt werden. Etwaige Auflagen nicht umsetzbar.
Der VGH hat die Klage wegen mangelnder Klagebefugnis ohne inhaltliche Prüfung des Brandschutzes zurückgewiesen. Über die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger ist noch nicht entschieden.

 

1.1 EBA-Antrag von RA Dr. Eisenhart von Loeper
1.2 Klagebegründung von RA Dr. Eisenhart von Loeper
1.3 Brandschutzgutachten von Dipl. Ing Hans Heydemann
1.4 Newsletter von Dr. Christoph Engelhardt
1.5 VGH-Urteil, ohne inhaltliche Entscheidung zum Brandschutz
2. Kosten / Kannibalisierung
Dass die 7,5 Mrd.€ ungedeckter Mehrkosten von der Bahn rsp. dem Bund getragen werden sollen, ist die juristisch korrekte Konsequenz einer bewusst (?) unpräzisen Vertragsgestaltung. Nicht berücksichtigt: die Kosten der „Ergänzungsprojekte“ (Stuttgart21-II), die baupreisindiziert mindestens 7 Mrd. € sein dürften und teils über Buchungstricks (via Bundesverkehrswegeplan) auch den Bund belasten und andere sinnvolle Projekte bundeweit kannibalisieren würden. 
keine speziellen Dokumente
 
3. Ergänzungsprojekte
Damit sind vier im Koalitionsvertrag Grün/Schwarz 2021 vereinbarte Zulauftunnel gemeint, darunter ein zusätzlicher unterirdischer Kopfbahnhof, der inzwischen zugunsten eines nicht minder dysfunktionalen „Nahverkehrsdreiecks“ aufgegeben wurde (Kosten: s. 2. / Klimaschäden: s. 6. dieser Tabelle).
„Stuttgart21-II wird weder wie beworben das Kapazitätsproblem lösen noch einen ITF ermöglichen, weil es nichts am Engpass des Tiefbahnhofs ändert.
3.1 Studie Karlheinz Rößler
(Datenbasis 2021 – zwischenzeitlich aufgetretene Baupreissteigerungen und höhere Inflation müssen hinzugerechnet werden)
 
4. ETCS
ETCS ist eine sinnvolle Zugsicherungstechnik, die nicht oder kaum Kapazitätseffekte hat. Wegen ihrer hohen Komplexität ist es abwegig und hochriskant, die Technologie ausgerechnet in einem hochkomplexen Bahnknoten zu implementieren, der seinerseits voller technischer Widersprüche steht. Die Verknüpfung von ETCS und S21 wird die Eröffnung eines Vollbetriebs auf Jahre verunmöglichen. ETCS erhöht nicht die Leistungsfähigkeit eines Bahnhofs, sondern die Auslastung, was aber zu einer verringerten Verspätungssicherheit führt.
4.1 Interview mit ehem. SSB-Chef Benedikt Weibel (Südkurier)
[hier nicht enthalten wg. Urherberrecht]
4.2 [vertrauliche Unterlagen]
4.3 Kommentare von WikiReal und Ingenieuren22
 
5. Abstellbahnhof Untertürkheim
Bei Planung und Bau erhebliche Rückstände, die den Abstellbahnhof noch auf Jahre hinweg unvollständig und statt zur Optimierung des Betriebsablaufs zur Belastung machen
5.1 Schema Anbindung Abstellbahnhof Untertürkheim mit Erläuterungen
  5.2 Antwort VM wg. fehlender Anbindung Bad Cannstatt
6. Gäubahn
Um das Gleisvorfeld („Rosensteinareal“) nach dem bisherigen Rahmenplan bebauen zu können, soll der Zulauf zum Hbf nicht für wenige Wochen (Planfeststellung), sondern für Jahre, bis der Pfaffensteigtunnel (nicht finanziertes Ergänzungsprojekt) fertig sei, unterbrochen werden. Die Magistrale von Südwest nach Berlin wäre im Verkehrsknoten Stuttgart durch Umstieg in den ÖPNV unterbrochen. Dagegen klagen DUH und LNV mit guten Aussichten. Bürgerinitiativen, Bürgermeister und Landräte auch aus den Reihen der Koalitionsparteien protestieren laut.
6.1 DUH-Klageschrift
[hier nicht enthalten, vertraulich]
6.2. Gäubahnkappung technisch unnötig
6.3 Gäubahnkappung technisch unnötig, Überblick
6.4 EBA-Anfrage von ProBahn, VCD, BUND, LNV wg. Gäubahn
 
7. Klima
Stuttgart21 ist ein wachstumsfetischistisches Projekt aus dem letzten Jahrhundert mit massiven Klimaschädigungen:—hohe THG Belastungen durch exzessiven Betonverbrauch
— Verkehrsverlagerung von der Schiene auf die Straße wegen Kapazitätsverringerung bei S21
— Verschärfung des ohnehin hohen Überflutungsrisikos (Kessellage Stuttgarts) durch die Riegelwirkung des querliegenden Halbtiefbahnhofs (Bestätigung durch Tiefbauamt)
— Verschärfung des ohnehin hohen Überhitzungsrisikos (Kessellage) durch Blockierung der Frischluftschneise bei Bebauung des Gleisvorfelds (indirekte Bestätigung durch Stadtklimatologie)
— Bodenversiegelung und Zerstörung von Biotopen mit vielen geschützten Arten bei Bebauung Rosenstein,
Verschärfung der Probleme bei Weiterbau und Stuttgart21-II.
keine speziellen Dokumente
 
8. Umstieg 21
Von Beginn an hat die Bürgerbewegung plausible Alternativen angeboten. Seit von der baulichen Fertigstellung von Stuttgart21-I auszugehen ist, vertreten wir das Konversionsmodell Umstieg21: Wiederherstellung und Optimierung des Kopfbahnhofs, weitmöglichste Umnutzung des Gebauten, z.B. für unterirdische Güterlogistik für Entlastung und Rückbau von Straßen oben. In der Prüfung ist die zusätzliche Nutzung der S21-Anlagen für Wasserstoff- und Fernwärmeleitungen.
Auch Umstieg21 würde Milliarden kosten. Angesichts zu erwartender weiterer Kostensteigerungen von S21-I und der Kosten von S21-II ergeben sich dennoch Kostenvorteile in Milliardenhöhe.
8. siehe: www.umstieg-21.de