Über uns

Die Mitglieder des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21

SÖS Stuttgart Ökologisch Sozial
Marktplatz 1, Rathaus
70173 Stuttgart

Telefon: 0151 52490489
E-Mail: hannes.rockenbauch@s-oe-s.de
Internet: www.s-oe-s.de

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Aktive Parkschützer

E-Mail: info@bei-abriss-aufstand.de
Internet: www.bei-abriss-aufstand.de

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GewerkschafterInnen gegen Stuttgart 21
Peter Karcher
Schlossbergstr. 9
70569 Stuttgart

Telefon: 0711 6871229 (abends)
E-Mail: info@gewerkschaftergegenS21.de
Internet: http://gewerkschaftergegens21.de

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DIE LINKE.
Landesverband Baden-Württemberg
Marienstr. 3a
70178 Stuttgart

Telefon: 0711 241045
E-Mail: lgs@die-linke-bw.de
Internet: www.die-linke-bw.de

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ArchitektInnen für K21
Dr. Norbert Bongartz
Donizettistraße 8b
70195 Stuttgart

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Schutzgemeinschaft-Filder e.V.
Panoramastr. 64
73765 Neuhausen

Telefon: 07158 5850
Fax: 07158-981086
E-Mail: info@schutzgemeinschaft-filder.de
Internet: www.schutzgemeinschaft-filder.de

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SPD-Mitglieder gegen Stuttgart 21
Rossbergstr. 12
72119 Ammerbuch

Telefon: 07032 992528
E-Mail: Guenter.Klepser@schwaben.de
Internet: www.spd-mitglieder-gegen-s21.de

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Bündnis “Bahn für alle” –
Bürgerbahn statt Börsenwahn

Internet: www.bahn-fuer-alle.de

Theologinnen und Theologen gegen S21

Martin Poguntke
Brachvogelweg 20
70378 Stuttgart

Telefon: 0711 76 16 05 18
E-Mail: theologInnen-gegen-s21@online.de
Internet: www.s21-christen-sagen-nein.de

Netzwerke im Aktionsbündnis
gegen Stuttgart 21


Internet: http://netzwerke-21.de/
DIDF Stuttgart
Internet: www.didf.de
Logo DIDF
Stadtteilinitiativen

Internet: Übersicht über die Orts- und Stadtteilgruppen auf der Seite der Infooffensive

 

Arbeitsgrundlagen des Aktionsbündnisses

1. Ziele

  • Hauptziel des Aktionsbündnisses ist, das Bahnprojekt Stuttgart 21 zu verhindern und K21 i.S. von „Oben bleiben“ durchzusetzen.
  • Die Volksabstimmung stellt spätestens nach einer dramatischen Veränderung der Faktenlage keine Legitimationsgrundlage für das Projekt dar.1
  • Die Verfolgung von Teilzielen und Änderungsvorschläge im Rahmen von S212 können auch sinnvoll sein, wenn sie nicht im Gegensatz zum Hauptziel stehen.3

2. Themenspektrum

Im Rahmen dieser Zielsetzung verfolgt das Aktionsbündnis als mit S21 verbundene Themen:

  • Stadtentwicklung
  • Verkehrs-, speziell Bahnpolitik
  • Demokratie und politisches System
  • Gemeinwohlinteresse im Konflikt mit Wirtschaftsinteressen

In zweiter Linie können aufgegriffen werden:

  • Verteilungsfragen
  • Solidarität mit gleichgelagerten Bürgerbewegungen

3. Handlungsspektrum/Schwerpunkte

  • Facharbeit
  • Politische Intervention i.S. von Einflussnahme im politischen System (Regierungen, Verwaltungen, Parteien) mit rechtlichen Mitteln und Öffentlichkeitsarbeit (PR und Informationsarbeit)
  • Mobilisierung gegen das Projekt und seine Befürworter. Die Montagsdemos sind Teil der Identität der Bürgerbewegung
  • Friedlicher ziviler Ungehorsam ist legitimer Teil der Bürgerbewegung, wenn auch nicht Handlungsschwerpunkt des Aktionsbündnisses

4. Willensbildung

  • Es gilt i. d. R. das Mehrheitsprinzip. Knappe Mehrheitsentscheidungen sollen vermieden werden.
  • Bei Grundsatzentscheidungen sind eine 2/3 Mehrheit der Anwesenden und eine Einladung unter Angabe des jeweiligen Tagesordnungspunkts fünf Tage vor Sitzungsbeginn erforderlich

Grundsatzentscheidungen sind Entscheidungen über

  • Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
  • Verhandlungen mit Vertretern der Gegenseite und S21-Projektpartnern
  • Öffentliche Distanzierungen von Aktionen von ProjektgegnerInnen
  • Änderungen des in diesen „Arbeitsgrundlagen“ formulierten Grundkonsenses (Punkte 1 bis 5)

5. Mitgliedschaft im Aktionsbündnis

  • Mitglieder im Aktionsbündnis sind Institutionen oder Gruppierungen der Bürgerbewegung gegen S21 (Ausnahme Sprecherfunktion)

Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft:

  • Zustimmung zu den hier formulierten Grundsätzen und Schwerpunktsetzungen
  • Politische oder fachliche Relevanz in der Bürgerbewegung
  • Bereitschaft, sich einzubringen

Fußnoten:

  1. Das heißt nicht, dass die Volksabstimmung nicht eine neue Realität in der Auseinandersetzung um das Projekt geschaffen hat.
  2. … die die Grenzen des Projekts aufzeigen.
  3. An die Verhinderbarkeit des Projekts zu glauben, ist nicht Voraussetzung für eine Beteiligung am Widerstand oder im Aktionsbündnis.