Der BUND Regionalverband begrüßt grundsätzlich die heute geschlossene Vereinbarung – sie könnte eine gewisse Verbesserung des ÖPNV in der Region bringen. Die Erwartungshaltung sollte nach den bisherigen Erfahrungen jedoch nicht so hoch geschraubt werden, denn der BUND ist überzeugt, dass nur Restriktionen beim Autoverkehr, wie Parkraumverknappung und –verteuerung, bei einer gleichzeitigen Verbesserung des ÖPNV Angebotes, zu einer spürbaren Verkehrsverlagerung weg vom Auto führen wird.

Bemerkenswert an der neu geschlossenen ÖPNV-Vereinbarung für die Region ist, dass Stuttgart 21 mit keiner Silbe mehr auftaucht. Die Vereinbarung mit einem umfangreichen Arbeitsprogramm soll bis zum Jahre 2025 umgesetzt werden. Stuttgart 21 ist nach heutigem Zeitplan dann schon 4 Jahre im Betrieb. Das umstrittene Großprojekt wurde besonders vom Verband Region Stuttgart und von den Landkreisen, die nun neben dem Land als Unterzeichner der Vereinbarung auftreten, als der Befreiungsschlag für den Schienenverkehr und auch für die S-Bahn gefeiert.

„Keiner glaubt mehr, dass Stuttgart 21 für den Schienenverkehr bzw. den ÖPNV etwas bringt – nicht mal die glühendsten Befürworter von damals“, stellt Gerhard Pfeifer, BUND Regionalgeschäftsführer fest.

Der einzige zukunftsträchtige Befreiungsschlag, um die S-Bahn, als Rückgrat des ÖPNV in der Region, als zuverlässiges Verkehrsmittel zu sichern, wäre der Bau eines drittes S-Bahngleises an der Station Hauptbahnhof. SSB-Chef Arnold hat dies neulich in einem Zeitungsinterview bestätigt.

Pfeifer sagt: „Dieser Möglichkeit sind wir, vor allem durch bauliche Zwangspunkte wegen des Stuttgart 21 Tiefbahnhoftroges jedoch beraubt – ganz zu schweigen von den finanziellen Engpässen, die Stuttgart 21 hinterlässt.“

Für die Zukunft sind deshalb noch abwendbare Beeinträchtigungen des S-Bahnverkehrs unter allen Umständen zu vermeiden. Dazu gehört vor allem im Zuge des laufenden S21-Genehmigungsverfahrens, Planfeststellungsabschnitt 1.3 Filderbereich, die Vermeidung des Mischverkehrs auf der S-Bahnstrecke zwischen Rohr und Flughafen. In diesem Zusammenhang ist der Erhalt der Gäubahn auf Stuttgarter Gebiet – insbesondere in Anbetracht der heute geschlossenen Vereinbarung – unabdingbar.

 

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