Heute endet beim Regierungspräsidium Stuttgart die Frist für Einwendungen zum Stuttgart 21 Planfeststellungsverfahren Abschnitt 1.3 „Filderbereich mit Flughafenanbindung“. Die Schutzgemeinschaft Filder, der BUND Landes- und Regionalverband und der Stuttgarter Kreisverband der Grünen haben umfangreiche Stellungnahmen abgegeben und massive Einwendungen vorgetragen.

Die Hauptkritik der drei Verbände ist, dass die Bahn sich groß- und kleinräumigen Alternativen völlig verschließt. Dabei verursacht die geplante Führung der Gäubahn über den Flughafen unabschätzbare Risiken für einen zuverlässigen S-Bahn-Verkehr. „Alle diese Probleme wären vermeidbar, wenn die Gäubahn dort bliebe, wo sie heute ist“, so Frank Distel, Vorstandsmitglied der Schutzgemeinschaft Filder.

Steffen Siegel, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft ergänzt: „Statt Engpässe zu beseitigen schafft man neue – die Filderplanung ist ein Rückbau der Bahninfrastruktur und eine katastrophale Fehlplanung.“

Philipp Franke, Vorsitzender des Stuttgarter Kreisverbandes der Grünen unterstreicht die Befürchtungen und fordert: „Die Bahn muss durch ein unabhängiges Gutachten belegen, dass der heutige S-Bahn-Takt dauerhaft und zuverlässig erhalten bleibt, damit nicht letztlich die vielen Pendlerinnen und Pendler im Regen stehen.“

Sollte wider jeder Vernunft die beantrage Trassenführung auf den Fildern genehmigt werden, fordert der BUND Tunnellösungen für sämtliche geplante Neubauten, insbesondere für die Rohrer Kurve, wo ansonsten über 6 Hektar wertvoller Mischwald gerodet werden müssten.

Einer der gewichtigsten Einwendungsgründe für den BUND ist der mangelhafte Bodenschutz. Vorgesehen sind u.a. der Abtrag von über 100.000 Kubikmeter Mutterboden. „Damit kommt das Bahnprojekt auf den Fildern in die Eingriffsdimensionen wie beim Bau der Landesmesse, als es danach vollmundig hieß, die überragend wertvollen Filderböden zukünftig zu schonen,“ stellt Gerhard Pfeifer, BUND Regionalgeschäftsführer fest.

Beim nun von der Bahn beantragten Planfeststellungsverfahren werden nur 21 Prozent der Eingriffe in das Schutzgut Boden ausgeglichen. Auch der Eingriff in den Rohrer Wald kann nicht wie im Landeswaldgesetz vorgeschrieben 1 zu 1 durch entsprechende Ersatzaufforstungen in der näheren Umgebung nicht mal annähernd ausgeglichen werden.

Klaus-Peter Gussfeld, Verkehrsreferent des BUND Landesverband „In der planungsrechtlichen Gesamtabwägung ist das von der Bahn beantragte Vorhaben nicht genehmigungsfähig, da es vorzugwürdige Alternativen gibt, wie z.B. Erhalt der Gäubahn, mit wesentlich geringeren Eingriffen in Schutzgütern.“

Stellungnahme des BUND zum Planfeststellungsabschnitt 1.3 Fildertrasse

Stellungnahme der Schutzgemeinschaft Filder zum Planfeststellungsabschnitt 1.3 Fildertrasse

Für Rückfragen:

Gerhard Pfeifer (BUND), 0711/61970-40
Steffen Siegel (SGF), 07158/5850
Philipp Franke (Grüne), 0178/8481387