(1) Das Bürgerbegehren Storno 21 gründet sich darauf und das Verwaltungsgericht Stuttgart (17.07.13) sowie Justizminister Stickelberger (LandtagsDrs. 15/616) haben es anerkannt: Mit der Kostensprengung des Finanzierungsvertrags „bricht die Geschäftsgrundlage weg“. Zum Weiterbau von „Stuttgart 21“ wäre daher eine neue Finanzierungsvereinbarung über die Baukosten, den Risikopuffer und die Finanzierungsbeiträge der Projektpartner notwendig.

Mit der plötzlich zwei Jahre früher als angekündigt gezogenen „Sprechklausel“ wird die akute Bedrängnis der Bahn-Verantwortlichen sichtbar: Sie brauchen Milliarden-Anteile Euro für Mehrkosten, worauf sie sehr wahrscheinlich keinen Anspruch haben. Lassen sich Land und Stadt – um das Projekt zu fördern – finanziell erpressen?

Zweifellos ist die Bahn in Not, weil ihr Aktienrecht und Strafrecht das längst unwirtschaftliche Projekt verbieten. Aber die Partner zu Geiseln erniedrigen oder auf jahrelange Prozesse über die fraglichen Milliardenanteile zu setzen, ist unverantwortlich: Der Bürgerentscheid über den Ausstieg aus S 21 ist der politisch sinnvolle Ausweg und das Bürgerbegehren Storno 21 damit aktueller denn je.

(2) Seit gerade einem Jahr ist die Strafanzeige des früheren MdB Peter Conradi, des ehemaligen Vorsitzenden Richters am LG Stuttgart Dieter Reicherter und des Rechtsanwalts Eisenhart von Loeper in Berlin rechtshängig. Es geht um Betrug und Untreue seit 2009, weil die Bahnchefs und Aufsichtsräte die Projektkosten wissentlich um über 900 Millionen Euro herunter rechneten und 2013 die Ausstiegskosten heraufschraubten, um am Projekt festzuhalten. Bei den Beschwerden bei Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Berlin geht es jetzt nur noch darum, ob – wie von dort behauptet – ein vorsätzliches Tun der Beschuldigten fern liege, weil es Wirtschaftsprüfer für „plausibel“ hielten. Mit solchem Maßstab würde sich die Justiz einer Rechtsbeugung schuldig machen, weil dann die Wahrheit nicht mehr zu prüfen wäre – siehe dazu auch die in der Strafsache gegen Wolfgang Sternstein vorgelegte Begründung.

Seltsam ist auch, wie mit Anwaltsschriftsatz vom 28.02.2014 an den Generalstaatsanwalt erläutert, dass ein Bahn-Betrug gegenüber den Projektpartnern entfallen soll, weil die Bahn mit der unterlassenen Offenlegung der wahren Kosten nur Nebenpflichten habe erfüllen müssen. Das ist nicht haltbar, weil die Kostenobergrenze von 4,526 Milliarden Euro eindeutig für alle Partner von zentraler Bedeutung war.

Strafrechtliche Ermittlungen gegen Grube und Kefer, die beteiligten Aufsichtsräte und gegen den angezeigten Anstifter Pofalla sind daher zwingend geboten.

(3) Vorgelegt wird auch die gestern gegen bei Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt eingelegte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter der Abteilung Infrastruktur beim Eisenbahn-Bundesamt Jens Böhlke.

(4) Schließlich geht es um die juristische Einschätzung von Sitzblockaden gegen S 21 unter Berufung auf einen rechtfertigenden Notstand (Fall Sternstein), weil die Schäden durch das auf strafbare Weise erschlichene Projekt weitaus schwerer wiegen als die durch Straßenblockaden eintretende Störung der öffentlichen Ordnung.

Anlage:

Die juristische Aufarbeitung des Bahnbetrugs

Einstweilige Berufungsbegründung Sternstein 24.03.14

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Dr.-Ing. Jens Böhlke

Kontakt:
Dr. Eisenhart von Loeper: 07452 4995
Werner Sauerborn: 0171 320 980 1