Auch sie können Schmerzensgeld beantragen. Die zuständige Stelle ist das Polizeipräsidium Stuttgart, Hahnemannstr. 1, 70191 Stuttgart.
Dabei soll geschildert werden, wie es zu der Verletzung oder dem Schaden am Eigentum kam. Sofern deswegen ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart anhängig war, soll auf dieses mit Aktenzeichen hingewiesen und dann Entschädigung verlangt werden. Einmal materielle Schäden (z. B. Arztkosten, Fahrtkosten, Verdienstausfall), zum anderen bei Verletzungen auch ein angemessenes Schmerzensgeld. Die materiellen Ansprüche genau beziffern, das Schmerzensgeld nicht! Und zunächst keine Originalbelege beifügen, sondern nur Kopien mit dem Hinweis, dass die Originale nachgereicht werden können.