Die kürzlich vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) nach knapp 2-jähriger Bearbeitungszeit genehmigte 18. (!!) Planänderung zu den Fluchtwegen des geplanten Tiefbahnhofs ist alles andere als der von der Bahn bejubelte „große Gewinn an Sicherheit und Ästhetik“. Vielmehr belege diese erneut die nicht heilbaren Stuttgart-21-typischen Fehlplanungen insbesondere beim Thema Brandschutz, so Diplom-Ingenieur Hans Heydemann von den S21-kritischen Ingenieuren22. Sehenden Auges läuft man in dieselbe teure Sackgasse wie beim Berliner Großflughafen BER, dessen Abriss und Wiederaufbau inzwischen ernsthaft diskutiert wird.

Die jetzt vorgesehene Anordnung von Fluchttreppenhäusern an den Bahnsteigenden werde nicht das letzte Wort sein in diesem nur noch abenteuerlich zu nennenden Umgang der DB mit der Sicherheit ihrer Fahrgäste. Im Brandfall müssten sich bis zu 24 000 Menschen retten bzw. gerettet werden – und dies (gegenüber dem bestehenden Kopfbahnhof) auf schmaleren Bahnsteigen, deren Zahl auch noch von 16 auf 8 halbiert sein würde. 2005 wurde dennoch eine Baugenehmigung ohne ergänzende Fluchtwege erteilt; alles sei sicher, hieß es. Nach Einsprüchen und Protesten der ProjektgegnerInnen ließ sich die DB 2014 zusätzliche Nottreppenhäuser genehmigen, zwei in der Mitte jedes Bahnsteigs. Dabei wären weitere Engpässe auf den ohnehin unterdimensionierter Bahnsteigflächen entstanden. Auch hier wäre eine lebensgefährliche Falle für viele, insbesondere für Kinder in Kinderwagen, Rollstuhlfahrer oder Gehbehinderte gebaut worden.

Genausowenig kann die jetzt mit Ach und Krach, vielen Auflagen und Einschränkungen genehmigte Planänderung das Problem der Entfluchtung im Brandfall lösen: Die Fluchtwege sind überlang, zu geringe Fluchtwegbreiten in den Kopfbauwerken bilden neue Engpässe, die Falltür-Ausgänge seien eine Notlösung, heißt es im Genehmigungsbescheid, weil „bauliche Zwangspunkte keine andere Lösung zulassen“.

Das Eisenbahn-Bundesamt hat sich sichtlich schwer getan mit der Genehmigungserteilung, das zeigt allein die lange Bearbeitungsdauer von knapp zwei Jahren. Dies sei, so Heydemann, keineswegs „behördlichem Schwergang“ geschuldet, wie es die Bahn gern hinstellt, sondern den nicht lösbaren Sicherheitsfragen. Einwände der Behindertenverbände wurden ignoriert, Bedenken der Branddirektion und des Regierungspräsidiums werden kurzerhand auf eine Prüfung vor Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs verschoben, also auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Einmal mehr zeigt sich, dass das Eisenbahnbundesamt, statt seiner Kontrollfunktion gerecht zu werden, vor der Macht der geschaffenen Fakten, vor politischen und wirtschaftlichen Interessen in die Knie geht. Das Aktionsbündnis prüft rechtliche Schritte.

 

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