Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, sieht nach den Beratungen des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim vom 21. April den Widerstand gegen das Bahnprojekt gestärkt. Zwar habe das Gericht die entscheidende Frage noch offen gelassen, wie „angemessen“ der Finanzanteil der Landeshauptstadt an Stuttgart 21 sei. Zugleich aber habe es die Revision gegen das in zwei Wochen zu erwartende Urteil bereits für zulässig erklärt. Damit stehe heute schon fest, dass auch das Bundesverwaltungsgericht mit der Sache befasst werden könne. So hätten die Initiatoren und Vertreter des Bürgerbegehrens gegen die Mischfinanzierung den Ausstieg aus Stuttgart 21 – für viele sicher unerwartet – wieder zu einem brisanten Thema gemacht. Der Bruch der Verfassung und die nichtige Finanzierung des Projekts stünden somit wieder auf der Tagesordnung.
Der Bündnissprecher, der zugleich auch als Prozessvertreter für das Bürgerbegehren fungiert, anerkennt ausdrücklich die ausgewogene Verhandlungsführung des Verwaltungsgerichtshofs. Dessen Beratungsergebnisse stärkten die gesetzlichen Wirkungsmöglichkeiten der Bürgerbegehren und trügen so auch bei zur rechtsstaatlichen Aufarbeitung des Konflikts um Stuttgart 21. Dies verdiene großen Respekt, so von Loeper.
Zudem habe der Verwaltungsgerichtshof klargestellt, dass Bürgerbegehren, die sich gegen verfassungswidrige, nichtige Gemeinderatsbeschlüsse wenden, keiner Sechs-Wochen-Frist unterliegen. Verneint habe das Gericht auch die Annahme der Vorinstanz und der Stadtverwaltung Stuttgart, dass die Höhe der Finanzierungsbeiträge nicht erfasst sei von der Kritik des Bürgerbegehrens an der „pauschalen Mischfinanzierung“. „Damit ist“, so der Bündnissprecher, „auch das Kalkül der Gegenseite durchkreuzt, mithilfe des höchsten Landesgerichts Bürgerbegehren generell zu erschweren.“
Die Prozessvertreter des Bürgerbegehrens hatten in den Gerichtstermin vorsorglich 28 Beweisanträge eingebracht, von denen sich zwei auf die Höhe der Finanzierungsbeiträge der Landeshauptstadt zu Gunsten des Projekts beziehen. Sämtliche Beweisanträge wurden als „nicht entscheidungserheblich“ zurückgewiesen. Ausdrücklich bestätigte Gerichtspräsident Volker Ellenberger jedoch von Loepers Forderung, beim Bewerten des zulässigen Anteils der Stadt zur Mitfinanzierung von Stuttgart 21 auch deren zehnjährigen Zinsverzicht aus dem Kaufpreis einzubeziehen. Zu klären hat das Gericht nun also die Frage, ob die Stadt Stuttgart – auf Kosten anderer kommunaler Aufgaben – einen vermeintlichen Standortvorteil für den unterirdischen Tiefbahnhof neben dem bezahlten Grundstückskaufpreis zusätzlich mit mehr als einer halben Milliarde Euro finanzieren darf.
Kontakt: Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon (0174) 5912495 und (07452) 4995