Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat heute im Rechtsstreit um die Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung sein Urteil gefällt: Abgewiesen hat er die zahlreichen Einwände der Stadt Stuttgart, die darauf zielten, mit landesrechtlichen Form- und Fristfragen eine Sachentscheidung zu vereiteln. Zugelassen hat das Gericht statt dessen die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Als „bahnbrechenden Erfolg des Widerstands“ wertet dies Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 und einer der Prozessvertreter. Zwar sei damit der mit dem Bürgerbegehren gegen die Mischfinanzierung betriebene Ausstieg aus dem Projekt noch nicht vollzogen, er hänge nun aber wie ein Damoklesschwert über dem Fortgang der Bauarbeiten.

Grundlegend zu prüfen und neu zu bewerten seien nun endlich die zentralen Fragen der Verkleinerung des Bahnhofs, der sechsfach überhöhten Gleisneigung und des ungenügenden Brandschutzes. Gelegenheit dazu böten am 6. Mai in Berlin die öffentliche Anhörung des Bundestags-Verkehrsausschusses zu Stuttgart 21 sowie eine daran anschließende Außerparlamentarische Anhörung des Aktionsbündnisses. Insoweit seien, so von Loeper, ohnehin weitere Entscheidungen notwendig, denen sich der VGH Mannheim noch nicht habe widmen können.

Kontakt:     Dr. Eisenhart von Loeper, Telefon (0174) 591 24 95
Hermann Schmid, Telefon (0171) 5531693