Frisst die „kapitale, folgenschwere Fehlentscheidung für Stuttgart 21“, die Landes- Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) diagnostizierte, ihre Urheber? Nach dem neuen Geständnis der DB, nach dem Stuttgart 21 inzwischen 8,2 Milliarden Euro kosten soll, haben jetzt für das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 dessen Sprecher und Anwalt Eisenhart von Loeper sowie der ehemalige Vorsitzende Richter Dieter Reicherter eine neue Strafanzeige gegen die Bahnvorstände Richard Lutz und Ronald Pofalla sowie gegen die Bahn-Aufsichtsräte erstattet, die weitere Milliarden Euro für S21 freigegeben haben.
Hammer Nr. 1 sei dabei, dass der Weiter-So-Beschluss die Fehlinvestition von bisher 3,2 Milliarden Euro zementiere und noch fünf Milliarden (vorerst) draufsetzen will – ein Fall von „besonders schwerer Untreue, die mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist.“ Eine wenn auch späte Korrektur diese Kurses und die Bereitschaft, sich auf Alternativen im Sinne eines Umstiegs einzulassen, könne auch heute noch dieses Risiko minimieren, so von Loeper.
„Folgenschwere Fehlentscheidung“ heiße: Bahnhofsverkleinerung auf acht Gleise, infolgedessen Verkehrsverlagerungen auf die Straße, dazu gefährliche, regelwidrige Schieflage von Gleisen und Bahnsteigen, ungeklärter Brandschutz, fehlender Überschwemmungsschutz und dauerhaft drohende Sanierungsbedarfe, verbunden mit Streckensperrungen à la Rastatt wegen Tunnelbauen im Anhydrit – für eine Metropolregion mit sechs Millionen Einwohnern ein nicht zu überbietendes Chaosszenario.
Hammer Nr. 2 sei, so die beiden Juristen, dass „die Tatverdächtigen ihr Handeln gezielt verdunkeln“, indem sie den Informationszugang zu Gutachten und anderen Grundlagen ihrer Entscheidung verweigern. Das spreche bei derart zentraler Frage des öffentlichen Interesses und bei einem zu 100% bundeseigenen Unternehmen rechtsstaatlichen Spielregeln Hohn. Es laufe auf Strafvereitelung im Amt hinaus, die Dinge weiter untätig schleifen zu lassen. Für eine sachgerechte Strafverfolgung müsse der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) als Rechtsaufsicht die personellen und sachlichen Ressourcen bereitstellen. Die Staatsanwaltschaft dürfe hier nicht länger vor der Vernehmung auch prominenter Zeugen sowie Durchsuchungen und Beschlagnahmen von Beweismaterial zurückschrecken.
Statt ein planerisch und finanziell gescheitertes Projekt bis zur bitteren Neige durchzusetzen, sei es jetzt an der Zeit, die Chancen der Schadensminimierung durch Ausloten der vorliegenden Umstiegsoptionen zu nutzen. Dies ergebe sich rein rechtlich schon aus dem Finanzierungsvertrag, der bei fehlendem Konsens wegen Kostensteigerungen den „qualifizierten Abschluss des Projekts“, das heißt das „Herstellen eines verkehrssicheren Betriebszustandes (keine Provisorien)“ vorsieht. Einen kompletten Rückbau von Stuttgart 21, den niemand fordert, mit sechs Milliarden Euro zu berechnen, sei der altbekannte Versuch, mit dem Popanz aufgeblasener Ausstiegskosten, den Weiterbau zu erpressen.
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