Die Rolle des ehrlichen Unterhändlers und Friedensstifters, die Ronald Pofalla als neuer Infrastrukturvorstand der DB im heutigen StZ-Interview zu spielen versucht, kann ihm im Ernst niemand abnehmen. Zu durchsichtig ist der Versuch, Stadt und Land doch irgendwie in die Finanzierung der Mehrkosten von Stuttgart 21 hineinzuziehen. Dabei geht es Pofalla, wie sich aus der Klage gegen das Land ergibt,  keineswegs nur um die eingeräumte Kostensteigerung auf 6,5 Milliarden. Euro, sondern um einen Verteilschlüssel für alle weiteren Kostensteigerungen. Obwohl das von der DB beauftragte Gutachten unter dem Strich Mehrkosten in der Größenordnung der vom Bundesrechnungshof und anderen Gutachtern belegten ca. 10 Mrd. Euro bestätigt, beruft sich Pofalla auf ein aus dem Zusammenhang des unveröffentlichten Gutachtens gerissenes Zitat („6,3 bis 6,7 Milliarden Euro Mehrkosten“). Auf so eine zitierfähige Zahl war die Beauftragung des Gutachtens angelegt.

Dass es bei den zugegebenen sowie erwartbaren weiteren Mehrkosten keine Zugeständnisse von Stadt und Land geben darf, sei „eine pure Selbstverständlichkeit“, so Bündnissprecher von Loeper. Im Gegenzug müsse vielmehr der DB abverlangt werden, die Projektpartner von den Kosten- und Nebenkostenfolgen weiterer Risiken zu 100 Prozent frei zu stellen. Als weitere bisher nicht angesprochene Kostenfolgen, die in die Milliarden gehen dürften, nannte von Loeper notwendig werdende spätere Erweiterungsinvestitionen infolge der absehbaren Kapazitätsdefizite von Stuttgart 21. Solche Defizite, z. B. Erweiterungsbedarf  bei den Zulaufstrecken, wurden in letzter Zeit vermehrt auch von Stuttgart-21-Befürworterseite geäußert.

Von der DB zu fordern, ist außerdem die uneingeschränkte Kostenübernahme für die von Herrn Pofalla ebenfalls weiter geleugneten langjährigen Risiken des Tunnelbaus durch 20 km Gipskeuper. Die von der Bahn beauftragten Gutachter hatten hier „unüblich hohe Risiken für die Betriebstauglichkeit“ der Stuttgart-21-Tunnel identifiziert. Zu befürchten sind Tunnelsperrungen, massive Störungen des Bahnverkehrs  und langjährige teure Sanierungsarbeiten über die ganze Nutzungsdauer der Tunnelanlagen.

Als anschauliches Beispiel pofallascher Rabulistik wertet von Loeper dessen Antwort auf die Frage nach seiner Einflussnahme auf die Entscheidung des Aufsichtsrats vom März 2013, Stuttgart 21 trotz eingeräumter Mehrkosten weiter zu bauen. Er habe als Kanzleramtsminister nie, wie behauptet, „eine Weisung erteilt“. Das hatte zwar niemand behauptet, hilft Pofalla aber auch nicht aus der Patsche, denn auch mit „weisungsähnliche Handlungen“ und „im Einzelfall entscheidungsbezogene Aktivitäten“ auf Aufsichtsräte einzuwirken, ist gesetzlich verboten, so die einschlägige Vorschriften zu § 65 Bundeshaushaltsordnung.

In einem Schreiben vom 5. April hat Rechtsanwalt von Loeper Pofalla aufgefordert, sich bis zum 29. April zu drei konkreten Fragen, seine Haltung zu Stuttgart 21 betreffend, verbindlich zu äußern. Hintergrund sind Strafanzeigen gegen den ehemaligen Bahnchef Dr. Grube, den Aufsichtsratsvorsitzenden Felcht sowie Pofallas Vorgänger Dr. Kefer wegen Untreue gegenüber den Vermögensinteressen der DB AG.

Statt eines faktenehrlichen Umgangs mit dem Projekt scheint Pofalla die bisherige Politik des Tricksens, Täuschen und Faktenschaffens fortzusetzen. Er habe sich „fest vorgenommen“  nicht öffentlich Stellung zu nehmen zu dem vom Aktionsbündnis vorgelegten Umstiegskonzept, so Pofalla im StZ-Interview. Ebendies fordern aber 63 Prozent der Baden-WürttembergerInnen in einer Umfrage von infratest dimap vom Januar 2017. Auch die Stuttgarter SPD votierte jüngst in einem Beschluss, „die neuen Fakten (gemeint Anhydritrisiko, Kostensteigerungen) in Sachen Stuttgart 21 angemessen zu berücksichtigen und in ihrer Tragweite durch die zuständigen Projektpartner bewerten zu lassen“.

 

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