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Zurück auf Null bei der Gäubahn!

Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 sieht sich mit dem jüngst bekannt gewordenen Rechtsgutachten des Professors Dr. Urs Kramer in seiner Forderung, die Panoramastrecke auf Dauer zu erhalten, bestärkt. Nach dem Gutachten ist es der Bahn verboten, die von Singen zum Hauptbahnhof Stuttgart führende Gäubahn auf dem Abschnitt zwischen Stuttgart-Vaihingen und dem Kopfbahnhof für viele Jahre zu unterbrechen. Vielmehr hat die Bahn die Pflicht, die Strecke weiter zu betreiben. Zudem ist es der Stadt Stuttgart als Eigentümerin der Grundstücke auch dann nicht erlaubt, diese zu bebauen, wenn die dortigen Schienen eines Tages für die Gäubahn selbst nicht mehr benötigt werden sollten.

Damit ist der Plan der Bahn gescheitert, klammheimlich vollendete Tatsachen zu schaffen. Über viele Jahre sollten täglich tausende Reisende und Pendler gezwungen werden, in Vaihingen oder einem Halt beim Nordbahnhof in S- und U-Bahnen umzusteigen, um die Stuttgarter Innenstadt und Anschlusszüge am Hauptbahnhof zu erreichen. Dieter Reicherter, Sprecher des Aktionsbündnisses: „Es wäre ein Unding, wenn wegen des Interesses der Stadt Stuttgart an einer raschen Bebauung des Bahngeländes die internationale Verbindung Zürich–Stuttgart für über ein Jahrzehnt unterbrochen würde. Einmal mehr sind nun die Verantwortlichen für das Projekt Stuttgart 21 mit Planungen, die lediglich Bau- und Spekulationszwecken dienen und nicht einem leistungsfähigen Schienenverkehr, aufs Abstellgleis geraten“.

Noch sind die von der Financial Times erhobenen Vorwürfe von Korruption und Misswirtschaft bei Stuttgart 21 ungeklärt. Im Raum steht auch, dass einem auf Sanktionslisten aufgeführten russischen Oligarchen indirekt Gewinne aus dem Projekt zufließen. Dabei sind die dahinterstehenden Immobilien- und Baugeschäfte nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern sie stellen auch einen Klimaskandal dar. Denn die Folgen der geplanten Bebauung des Rosensteinquartiers sind Verriegelung der innerstädtischen Frischluftschneise, Bodenversiegelung und Erhöhung der Überschwemmungsgefahr. Angesichts der dramatischen Gefahren für das Stadtklima wird die Fläche genauso wenig zu bebauen sein wie die Panoramastrecke, die für den Bahnverkehr freizuhalten ist.

Die Lösung ist einfach: Man gehe zurück auf Null und belasse es bei der jetzigen Streckenführung der Gäubahn über die Panoramastrecke. Damit wird nicht nur die dringend notwendige Ausweichstrecke für die S-Bahnen erhalten, sondern auch der unabhängige weitere Zulauf zum Hauptbahnhof. Die gigantische und kontraproduktive Fehlplanung auf den Fildern mit Stahl- und Betonorgien sowie dem Ausstoß von Hunderttausenden Tonnen CO2 durch den Tunnelbau wird vermieden. Das eingesparte Geld kann für einen raschen zweigleisigen Ausbau der Gäubahn verwendet werden. Dadurch wird der Schienenverkehr, was der Schweiz schon vor Jahrzehnten vertraglich zugesichert wurde, endlich wirklich beschleunigt und attraktiver gemacht.

Den Projektpartnern steht es frei, jederzeit die Bedingungen der S21-Verträge dahingehend zu ändern. Das Aktionsbündnis fordert deshalb die Projektverantwortlichen auf, sich in der bevorstehenden Sitzung des Lenkungskreises von den bisherigen verkorksten und rechtswidrigen Planungen zu verabschieden. Bis zu weiteren Entscheidungen sind alle Baumaßnahmen und Auftragsvergaben zu stoppen. Noch ist es nicht zu spät für den Erhalt der Panoramastrecke und die Umsetzung des Konzepts Umstieg21 Plus mit der Umnutzung der bereits gebauten Tunnelstrecken für ein intelligentes Logistiksystem, siehe www.umstieg-21.de.

Kontakt:
Dieter Reicherter, 07192 930 522 oder 0151 263 711 31
Martin Poguntke, 0151 403 602 56