Nach Kranbesetzung und Zwischenruf bei Scholz-Rede:
Prozess gegen junge Klimaaktivist*innen
Weil sie einen Baukran der Fa. Züblin kurzzeitig besetzt hatten, um gegen die verheerenden Klimafolgen des Projekts Stuttgart21 zu protestieren, stehen drei junge Klimaaktivist*innen am 7. September in Stuttgart vor Gericht. Vorwurf: Hausfriedensbruch. Einem der Angeklagten wird zudem vorgeworfen, nach einem Zwischenruf bei der Rede des Bundeskanzlers auf dem Katholikentag im Mai in Stuttgart passiven Widerstand gegen die Verweisung aus dem Saal geleistet zu haben. Vorwurf: Hausfriedensbruch und Widerstand gegen die Staatsgewalt. In einer Presseerklärung (Anlage) beschreiben die Angeklagten die Abläufe und erklären ihre Motivation.
Dass gerade die Jungen nicht ruhig zuschauen, wie die verantwortliche Politik sie ihrer Zukunftschancen beraubt, sondern immer offensiver rebellieren, verdient keine Strafanzeigen, sondern höchste Anerkennung. Auf die Anklagebank gehören vielmehr alle, die jahrelang die Energie- und Verkehrswende ausgebremst haben, die unbeirrt absurde und klimaschädigende Großprojekte weiterbauen lassen, die ungebremst Bodenversiegelung betreiben (der Flächenfraß hat 2021 in Baden-Württemberg mit 2 278 ha einen weiteren Höchststand erreicht), die jetzt neue fossile Infrastrukturen errichten, Laufzeitverlängerungen von Kohle- und Atomkraftwerken planen, und die nicht einmal in der Lage sind, Tempolimits auf Autobahnen zu beschließen.
Protestveranstaltung am Mittwoch, 7. September 2022, um 11.30 h vor dem Eingang des Amtsgerichts Stuttgart, Hauffstraße 5 (Nähe Haltestelle Neckartor) Die öffentliche Verhandlung beginnt um 12.30 h.