Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann!

Wir fordern Sie auf, sich unverzüglich für die Einhaltung des Feiertagsschutzgesetzes (FTG) auf den S21-Baustellen einzusetzen. Es kann nicht angehen, dass ausgerechnet in einem Land mit einer zutiefst christlichen Tradition wie Baden-Württemberg das grundgesetzlich geschützte Rechtsgut der Sonntagsruhe ohne Not preisgegeben wird.

Sie wissen, dass der Landesbischof der württembergischen evangelischen Landeskirche Frank Otfried July sich in seiner Neujahrsbotschaft darüber besorgt erklärt hat, dass – auch bei den S21-Bauarbeiten – aus Gewinninteresse der Schutz des Sonntags ausgehöhlt wird. Vor jeder Ausnahmegenehmigung von der Einhaltung des FTG hätten die Kirchen von der zuständigen Behörde gehört werden müssen. Das ist bei den S21-Baustellen in keinem Fall geschehen.

Das Innenministerium argumentiert in dieser Sache falsch, wenn es behauptet, mit dem Planfeststellungsbeschluss (PFB) für S21 seien auch die Tunnel-Arbeiten an Sonntagen genehmigt worden. Das ist schon deshalb falsch, weil auch bei dieser Ausnahmegenehmigung die Kirchen hätten gehört werden müssen. Das ist aber auch deshalb nicht richtig, weil der PFB genauso wenig den Feiertagsschutz aufheben kann, wie er Arbeitsschutzrechte außer Kraft setzen kann – es sei denn, es liege von anderer zuständiger Stelle eine Zustimmung dafür vor.

Es argumentiert auch irreführend, wenn es behauptet, die S21-Arbeiten seien über das Arbeitszeitgesetz geregelt, nicht über das Feiertagsgesetz. Die beiden Gesetze haben überhaupt nichts miteinander zu tun, sondern das eine regelt die arbeitsrechtlichen Fragen der Beschäftigten und das andere die Rechte der Bevölkerung auf einen ungestörten Tag der Ruhe.

Ausnahmen vom FTG für Baustellen in der Stadt Stuttgart kann nur die Stadt Stuttgart genehmigen (wenn es sich um Einzelfälle geringer Bedeutung handelt) oder das Innenministerium (wenn es um allgemeinere Fälle geht). Beide müssten aber vor der Entscheidung die Kirchen hören. Tertium non datur.

Dass weder die Ortsbehörde, noch das Innenministerium auf Einhaltung des FTG pochen, noch die örtliche bzw. die Landes-Polizeibehörde dessen Missachtung verfolgen, ist ein skandalöses Staatsversagen. Es steht der Verdacht im Raum, dass das nicht geschieht, weil man fürchtet – und wie wir in der Neujahrsbotschaft nun vernehmen: wohl zu Recht –, dass die Kirchen einer Ausnahmeregelung nicht zustimmen werden.

Wir fordern Sie deshalb dringend auf: Lassen Sie nicht zu, dass der Rechtsstaat Schritt für Schritt wirtschaftlichen oder politischen Interessen zur Beute überlassen wird! Wir erwarten von Ihnen, dass Sie – als Regierungschef und oberster Repräsentant des Landes – die Behörden des Landes unverzüglich anweisen, alle S21-Sonntagsarbeiten stoppen zu lassen, bis eine rechtskonforme Regelung dafür getroffen ist.

Grundsätzlich geben wir zu bedenken, dass die Probleme mit der Sonntagsruhe ebenso wie die Finanzierungsstreitigkeiten zu überwinden sind, indem die Sprechklausel genutzt wird zu Gesprächen über den Umstieg auf einen wirklich zukunftsfähigen modernisierten Kopfbahnhof.

Mit freundlichen Grüßen
im Namen der Initiative „TheologInnen gegen S21“,
Martin Poguntke

Dattelweg 51a
70619 Stuttgart
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