Die Ankündigung der Deutschen Bahn AG, ihre Projektpartner bei Stuttgart 21 anteilig noch dieses Jahr wegen Mehrkosten von zwei Milliarden Euro zu verklagen, zeigt nach Auffassung des Aktionsbündnisses die „weggefallene Geschäftsgrundlage“ des Projekts. Bündnissprecher Eisenhart von Loeper verweist auf den „tiefen Riss, der das Projekt durchzieht, die Grundlage erschüttert und laut Bundesrechnungshof mit nicht finanzierten weiteren drei Milliarden Euro ins Bodenlose reicht“. Die Projektpartner Stadt und Land stünden jetzt in der „peinlichen Lage“, erklären zu müssen, warum sie sich an dem Projekt noch beteiligen, obwohl ein nicht finanziertes Projekt nicht gefördert werden dürfe.
Sicher sei die für die Überschreitung der Kostenobergrenze von 4,5 Milliarden Euro gültige „Sprechklausel“ des Finanzierungsvertrags keine „Zahlklausel“. Das Gericht werde aber auch entscheiden müssen, ob aus der Weiterbeteiligung der Projektpartner am Projekt eine Nachschusspflicht abzuleiten sei (sprichwörtlich „mitgegangen, mitgehangen“).
Der Bahn-Aufsichtsrat hatte schon im März 2013 den damals durch politischen Druck bewirkten Weiterbau-Beschluss zu S 21 an die Bedingung gekoppelt, die von Bahnchef Rüdiger Grube bescheinigte Unwirtschaftlichkeit dieses Projekts mit einer Klage gegen die Projektpartner wett zu machen, wenn die Verhandlungen scheitern sollten.Die Landeshauptstadt Stuttgart habe, so von Loeper, bis zuletzt fälschlich so getan, als könne sie nicht verklagt werden. Allerdings habe sich auch die Bahn darin getäuscht, mit der neuen Landesregierung wegen einer Kostenbeteiligung leichtes Spiel zu haben.
Bündnissprecher von Loeper wirft den „Streitpartnern“ vor: „Es ist unfassbar, wie beide Seiten bei diesem Großprojekt mit allen Risiken und zehn Milliarden Euro Kosten jahrelang auf Gedeih und Verderb ohne klare Vertragsbasis weitergewurschtelt haben“. Es sei gut, dass die Dinge „jetzt ans Licht kommen“.
Allerdings sei von der Bahn nicht zu erwarten, dass sie „auch die zweite Kostenexplosion thematisiert“. Auch das Land werde sicher „schwere Funktionsmängel“ nicht einwenden, obwohl der Tiefbahnhof in gewaltiger Schieflage sei. Das Aktionsbündnis jedoch arbeite an der „Erledigung der Sache durch Umstieg von S 21“.
Der Bahn-Aufsichtsrat berät über die neue Kosten- und Terminlage des Projekts anhand der Berichte des Bundesrechnungshofs und eines geheimen Gutachtens der Wirtschaftsprüfer KPMG/Basler am 14. Dezember in Berlin.
Kontakt:
Dr. Eisenhart von Loeper 07452 4995 oder 0174-5912 495