Gericht drückt sich um inhaltliche Auseinandersetzung
Keine Entscheidung zum S21-Brandschutz
Bei der heutigen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim haben die Richter keine Entscheidung in der Sache getroffen. Stattdessen haben sie mit formaljuristischen Argumenten die Klagebefugnis sowohl der Schutzgemeinschaft Filder (SGF) als auch der drei Privatpersonen gegen den Planfeststellungsbeschluss in Frage gestellt und werden sie aller Wahrscheinlichkeit nach ablehnen.
Wir sind gespannt, wie das Gericht im Einzelnen seine (Nicht)-Entscheidung begründen wird. Am kommenden Donnerstag um 9 Uhr wird es seine Entscheidung bekannt geben. Dann werden wir sehen, ob unsere Klage tatsächlich einfach abgewiesen wird, oder ob sich das Gericht doch noch zu einem zweiten Verhandlungstermin durchringen wird, bei dem dann zur Sache verhandelt werden würde, samt Sachverständigen.
Gegenüber der SGF wurde einstweilen geltend gemacht, dass deren eigene Satzung eine Klagebefugnis in Brandschutzfragen ausschließe. Gegenüber den Privatpersonen wurde argumentiert, sie seien nicht mehr betroffen als jeder andere Bürger und deshalb nicht berechtigt zu klagen.
Auf die von Eisenhart von Loeper engagiert vorgetragene Frage, wo sonst denn dann die betroffenen Bürger gegen ein offensichtlich lebensgefährliches Brandschutzkonzept klagen könnten, gab es keine Antwort.
Besonders deutlich wurde der Unwille, sich inhaltlich mit dem Brandschutzkonzept auseinanderzusetzen, als sich der Richter vehement gegen den Antrag der Kläger wehrte, dass er doch – auch ohne Klagebefugnis – einen Vortrag der Kläger in der Sache zulassen könne.
Was bleibt unterm Strich? Die Medien werden – falls es nicht doch noch zu einer Verhandlung in der Sache kommt – vermutlich ätzen, dass die S21-Gegner eine erneute Niederlage vor Gericht erfahren hätten, womöglich sogar, dass der Brandschutz nun gerichtlich genehmigt sei. Aber davon kann keine Rede sein, denn das Gericht hat ja gar nicht über den Brandschutz entschieden. Und wir wussten ja auch, dass der Versuch, gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen, juristisch unsicher war – aber wir wollten halt die Möglichkeit nicht verpassen, das Brandschutzkonzept vielleicht schon an dieser Stelle zu kippen. Das hat vermutlich erstmal – nicht aus inhaltlichen, sondern aus formaljuristischen Gründen – nicht geklappt. Jetzt richten wir uns schon mal auf die nächste juristische Gelegenheit ein: die S21-Betriebsgenehmigung, gegen die wir erneut und mit besserer juristischer Position klagen werden.
Ein interessantes Detail am Rande war übrigens, dass ausgerechnet die Behörde (der VGH), die u.a. über die Rettungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung im Brandfall entscheiden sollte, selbst in einem überhaupt nicht behindertengerechten Gebäude tagt: Nur mit riesigen Umwegen konnte der Kläger Charly mit seinem Rollstuhl überhaupt ins Gebäude gelangen – und bei weitem nicht in alle Räume. Und in das WC, das man ihm zur Verfügung stellte, konnte er nicht mal mit dem Rollstuhl einfahren.