Dass selbst unter einem grünen Justizsenator die Berliner Generalstaatsanwaltschaft der juristischen Aufarbeitung von Stuttgart 21 ausweicht, hat in der Stuttgarter Bürgerbewegung Unverständnis und Empörung ausgelöst. Als „fern liegend“ bezeichnet die Generalstaatsanwaltschaft den Anfangsverdacht der Untreue gegen die Bahn-Entscheider in einem von zwei Ablehnungsbescheiden von Mitte Juli, und lehnt die Aufnahme von Ermittlungen gegen Bahnvorstand Pofalla, Bahnchef Lutz u.a ab. Die Beschuldigten hätten die Schädigung ihres Unternehmens ja nicht aktiv gebilligt und hätten sich auf (nicht veröffentlichte) Auftragsgutachten berufen können.
Mit einer derart lapidaren und vordergründigen Antwort, die sich nicht einmal die Mühe macht, die zahlreich eingebrachten Fakten, Belege und Beweisanträge zu würdigen, setzt sich die unselige Tradition von Verwaltungsgerichten und Staatsanwaltschaften fort, einer adäquaten Auseinandersetzung mit dem Skandalprojekt aus dem Weg zu gehen. Noch kein Gericht habe sich, so die Anzeigeerstatter Rechtsanwalt und Bündnissprecher Dr. Eisenhart von Loeper und der Vorsitzende Richter am Landgericht a. D. Dieter Reicherter, ernsthaft mit der Verantwortung für ein Projekt befasst, das Landesverkehrsminister Hermann als die „größte Fehlentscheidung der Bahngeschichte“ bezeichnet, das der bahnunabhängige Analyst und Bahn-Wissenschaftler Dr. Christoph Engelhardt als „größten technisch-wissenschaftliche Betrugsfall der deutschen Industriegeschichte“ und der international renommierte Brandschutzexperte Hans-Joachim Keim als „Staatsverbrechen“ bezeichnen.
Wenn die Verantwortlichen für ein Großprojekt, das dem Steuerzahler Milliarden um Milliarden Mehrkosten aufbürdet, das längst von seinen Machern als unwirtschaftlich bezeichnet wird, das völlig unbeherrschbare Risiken birgt und in Zeiten des Klimawandels als Umweltverbrechen bezeichnet werden muss, keinerlei Konsequenzen fürchten müssen, wird es viele weitere BERs und Stuttgart 21 geben.
In diesem Sinne sei auch das gerade von Bundesverkehrsminister Scheuer auf den Weg gebrachte Planungsbeschleunigungsgesetz die völlig falsche Konsequenz aus dem Stuttgart-21-Debakel. Es waren nicht überbordende Bürokratie und zu viel Bürgerbeteiligung, die zum Problem wurden, sondern die nicht rechtzeitig erkannte und gestoppte Sinnlosigkeit und Unwirtschaftlichkeit des Projektes selbst.
Statt die Möglichkeiten der rechtlichen Gegenwehr einzuschränken, müsste die Justiz in den Stand versetzt und ermutigt werden, fundamentale Fehlentwicklungen rechtzeitig zu stoppen. Gezielte Falschinformationen, wie sie das Projekt Stuttgart 21 von Anfang an charakterisierten, müssen explizit strafbar werden und ggf. auch zum Projektabbruch führen können. Fatal ist, dass der Gesetzentwurf die besonders verheerende Möglichkeit, Fakten zu schaffen, ohne dass wichtige Planungsfragen abgesichert sind, noch erweitern will.
Das Aktionsbündnis wird die Untätigkeit der Berliner Staatanwaltschaft nicht auf sich beruhen lassen. In seinem Auftrag haben die beiden Juristen Gegenvorstellungen an die Generalstaatsanwaltschaft und den Justizsenator übersandt, womit sie die Verpflichtung begründen, umgehend Ermittlungen aufzunehmen.
Kontakt:
Eisenhart von Loeper 07452 4995
Werner Sauerborn 0171 320 980 1
PM Ermittlungen gegen Stuttgart-21-Verantwortliche unabweisbar