„Ich unterstütze nachdrücklich die Forderung, die Öffentlichkeit durch die Möglichkeit von Ton- und Bildaufzeichnungen teilhaben zu lassen“, so Heiner Geißler auf eine kurzfristige Bitte des Aktionsbündnisses um Unterstützung seiner Forderung nach voller Transparenz der Anhörung. „Dass nun, wo es um die inzwischen aufgedeckten Fehler, systematischen Manipulationen der DB AG im Stresstest geht, die breite Öffentlichkeit ausgeschlossen werde, sei nicht hinnehmbar.“, so Bündnissprecher und Rechtsanwalt von Loeper in seinem Schreiben an Geissler.
Auch bei der heutigen Fortsetzung der Anhörung, konnte die Bahn zahlreiche Fragen und Kritikpunkte z. B. an der Fehlerhaftigkeit vieler Annahmen und Parameter ihrer Planung nicht entkräften. Viel einfachere und kostengünstigere Planalternativen wurden nie systematisch geprüft. Dass die Bahn auch heute wieder die Ton- und Bildübertragung an ein breites Publikum mit ihren Veto verhinderte, kann bei ihrer schwachen Performance in der Fachdebatte nicht verwundern, so von Loeper. Die ohnehin vorgeschobenen Persönlichkeitsschutzrechte einzelner Bahnbeschäftigter müssten hinter dem öffentlichen Interesse an uneingeschränkter Information über ein Vorhaben zurückstehen, das tief in die Entwicklung der Stadt, des Bahnverkehrs und die Belange vieler BürgerInnen eingreife.
Die Herstellung einer breiten Öffentlichkeit durch Ton- und Bildübertragungen, sei „eine wichtige Voraussetzung, um bei der Erörterung und Würdigung des Projekts einen breiten Konsens zu erreichen.“, so Geißler weiter. „Die Standards an Öffentlichkeit und Transparenz, die bei „Schlichtung“ und Stresstest gegolten haben, dürften nicht unterschritten werden – sie gelten unabhängig davon wie man zu Stuttgart 21 steht. Ergebnisoffenheit, also die Bereitschaft auch nicht genehme Ergebnisse zu akzeptieren, ist dabei unverzichtbare Prämisse, so von Loeper.
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