Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

in Wertschätzung für Ihr Bemühen, Macht und Menschlichkeit einander anzunähern und mehr spürbares Menschsein zu praktizieren, wende ich mich an Sie. Denn Sie haben mit der Wende nach Fukushima und mit der Öffnung für Flüchtlinge aus Krieg und erbarmungsloser Not Zeichen gesetzt, die bleiben werden. Warum sollte da nicht auch eine kluge Lösung des begrenzteren, aber bundesweit bedeutsamen Konflikts um „Stuttgart 21“ gelingen?

Vorausgeschickt sei: Natürlich weiß ich um Ihre bisherige Haltung zu diesem Bahnprojekt. Ihnen ging es damit einmal um die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Das Ziel, die Bahn solle zukunftsfähig sein und die Verkehrs- und Sicherheitsbedürfnisse der Bahnreisenden fördern, teilt das Aktionsbündnis, für das ich stehe. Nur sprechen die Fakten bei Stuttgart 21 eine ganz andere Sprache. Denn S 21 würde drastisch um 30 % zum Durchgangs-Haltepunkt verkleinert sowie die Menschen dauerhaft an Leib und Leben gefährden, weil – mit sechs Meter Höhenunterschied – ein sechsfach überhöhtes Gleis- und Bahnsteiggefälle entstünde sowie der Brand- und Behindertenschutz bei 145 Meter weit entfernten Fluchttreppenhäusern drastisch versagen würde. Das würde auf beschämende Weise den demokratischen Grundkonsens unserer Gesellschaft verraten. Zur Veranschaulichung auf kabarettistische Art vgl. auch die Heute-Show des ZDF von Oliver Welke vom 16.09.2016.
https://www.youtube.com/watch?v=DDv25wem8gM

Zusammenhängend damit gestatten Sie bitte, dass ich Sie auf Folgendes anspreche:

Bei der „Grundsteinlegung“ zu Stuttgart 21 hat Bahnchef Dr. Grube erklärt, Stuttgart 21 sei jetzt „unumkehrbar“. Das ist zwar nicht ganz neu, aber doch ein Affront und eine für ihn geradezu typische Verfälschung der Faktenlage:

  1. In Wahrheit ist das Projekt nicht allein planerisch nicht zukunftsfähig, sondern auch finanziell durch eine Kostensteigerung auf inzwischen zehn Milliarden Euro gescheitert, weil dafür kein Kostenträger aufkommen kann und will und S 21 damit auf eine Investitionsruine zusteuert, wie der Bundesrechnungshof gegenüber dem Haushaltsausschuss des Bundestages letzte Woche moniert hat. Der BRH bekräftigt, dass es dem Bund nach Haushaltsrecht gemäß § 44 BHO verboten ist, ein nicht finanziertes Großprojekt zu fördern. Dem auch Ihnen verantwortlichen Chef eines staatseigenen Konzerns steht es nicht zu, sich darüber leichtfertig hinwegzusetzen.
  1. Herr Grube ignoriert damit auch die Feststellung des Bundeskanzleramts, dass Stuttgart 21 bei einer weiteren Kostenexplosion umkehrbar sei (Schriftsatz vom 2.06.2015 wegen Offenlegung amtlicher Vermerke Ihres Hauses im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin, das inzwischen einvernehmlich beendet wurde).
  1. Die DB AG kennt seit Mitte Dezember 2015 das Gutachten des renommierten Verkehrssachverständigen Dr. Vieregg über Projektkosten von rund zehn Milliarden Euro, die den Bahn-Aufsichtsrat zu einem eigenen Gutachtenauftrag veranlassten, über dessen Ergebnis das Aufsichtsorgan in einer Sondersitzung am 13. Oktober beraten wird und Konsequenzen daraus ziehen will. Wie schon im Februar 2013 vom Verkehrressort avisiert (siehe Vermerk an Sie vom 6.02.2013), so muss es nun auch – diesmal auf gesicherter Grundlage – um Alternativen zu S 21 gehen, um von der Bahn und vom Gemeinwohl schweren Schaden abzuwenden und damit auch die Strafverfolgung der Verantwortlichen wegen Untreue in Höhe von bis zu sechs Milliarden Euro zu vermeiden.
  1. Der Bundesrechnungshof weist treffend darauf hin, dass der Bund die Dinge nicht treiben lassen und sich dahinter verstecken darf, S 21 sei ein „eigenwirtschaftliches Projekt der Bahn“. Und er betont zu Recht, dass der Bund den Erhalt und Ausbau der Schiene gewährleisten muss (Art. 87 e Abs. 4 GG), so dass alle Funktionsmängel und Versäumnisse an ihm haften bleiben. Zudem treffen die buchstäblich kannibalisierenden Wirkungen des Prestigeprojekts unsolidarisch zu Lasten der Menschen das marode Bahnnetz anderswo und gehen, wie der BRH herausarbeitet, unverantwortlich zu Lasten auch des Bundeshaushalts.

Bitte setzen Sie, Frau Bundeskanzlerin, jetzt im Interesse des Gemeinwohls Zeichen für den Umstieg aus der verfahrenen Sackgasse S 21. Wir aus der Bürgerbewegung würden es Ihnen danken.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Eisenhart v. Loeper