Revisions-Urteil Leipzig

Das Revisions-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 18. Juni 2020 bedeutet bedauerlicher Weise, dass der Bau der Neubaustrecke auf den Fildern und des  Flughafenbahnhofs  unter der Messe weitergeht. Leider ging das Gericht auf unsere schwerwiegenden Einwände gegen den völlig unzureichenden Brandschutz im Tiefbahnhof unter der Messe und gegen die unzulässige Aufteilung des Planabschnitts 1.3 in zwei Abschnitten nicht ein.

Weil den Planern von S 21 ein Formfehler unterlaufen war (Straßenbau) hatte der VGH Mannheim zunächst die Planfeststellung aufgehoben. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig das Urteil der Vorinstanz revidiert – weil der Formfehler inzwischen geheilt ist.

Die Schutzgemeinschaft Filder sieht jetzt jedoch – anders als es nach dem Urteil des VGH Mannheim vor anderthalb Jahren zu befürchten war – den Rechtsweg gegen die Gäubahnführung nicht verbaut: Die SG Filder kann nun den berechtigten Kampf gegen die Gäubahnführung über den Flughafen beim Teilabschnitt 1.3b wie bisher fortzusetzen. Das BVerwG Leipzig hat, so die Schutzgemeinschaft, durch den Verweis der Gäubahnführung in den Abschnitt 1.3b die Rechtsschutzlücke, die durch das Mannheimer VGH-Urteil entstanden war, beseitigt.

Der stellvertretende Vorsitzende der Schutzgemeinschaft und Verkehrsingenieur Frank Distel: „Endgültiges wissen wir zwar erst, wenn in einigen Wochen die ausführliche Urteilsbegründung aus Leipzig vorliegt. Wir gehen jedoch davon aus, dass wir im Abschnitt 1.3b weiterhin unsere zugkräftigen Argumente gegen die geplante Führung der Gäubahn über den Flughafen weiter einbringen können.

Gelingt es, die Gäubahn auf der heutigen Panoramastrecke zu belassen, entfiele auch die für zwei oder mehr Jahre zu erwartende baubedingte Unterbrechung der S-Bahn zwischen Echterdingen und Flughafen und das Abhängen von Bernhausen. Ebenso entfiele die umstrittene, mindestens fünfjährige Unterbrechung der Gäubahn zwischen Vaihingen und Stuttgart Hbf.

Aus Gründen der Zukunftssicherheit des Bahnverkehrs auf den Fildern liegt uns vor allem daran, den Engpass durch die folgenreiche Fehlplanung des Mischverkehrs mit S-Bahnen, Regionalzügen der Gäubahn und des IC Stuttgart-Zürich zwischen Rohrer Kurve und Flughafen zu vermeiden. Gelingt uns dies im Verfahren 1.3b, dann blieben auf der Filderstrecke erhebliche Reserven für eine Verdichtung des S-Bahn-Takts frei – zugunsten einer nachhaltigen Verbesserung der Nahverkehrsversorgung des Filderraumes.“

Der Kampf der Schutzgemeinschaft Filder e. V. gegen eine der schlimmsten Fehlplanungen der deutschen Bahngeschichte geht weiter.

Kontakt:
Steffen Siegel, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Filder Neuhausen, 07158 5850
Frank Distel 0179 597273
Gabi Visintin, Pressearbeit 0179 2050449