„Genehmigungsbeschleunigungsgesetz“ von Bundeskabinett beschlossen

Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 wehrt sich nachdrücklich gegen die geplante Aushebelung von Klagerechten der Umwelt- und Verkehrsverbände, die das  Bundeskabinett am 6. November auf Veranlassung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) durch das „Genehmigungsbeschleunigungsgesetz“ beschlossen hat. Die Beratungen im Deutschen Bundestag stehen noch bevor.

Der Gesetzentwurf sieht für zwölf ausgewählte Infrastrukturprojekte vor, nicht mehr die bisher üblichen gründlichen Prüfungen im Zuge von Planfeststellungsverfahren durchzuführen, sondern sie durch einfaches Gesetz zu beschließen und damit unanfechtbar zu machen. Weder betroffene Bürger, die enteignet werden sollen, noch Umwelt- und Verkehrsverbände hätten dann noch Klagemöglichkeiten. Minister Scheuer könnte sogar durch Rechtsverordnung, ohne Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat, nachträglich das Gesetz ändern.

Das geplante Beschleunigungsgesetz, so Eisenhart von Loeper, Anwalt und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, missachte auf unerträgliche Weise das Grundgesetz und bindendes europäisches Vertragsrecht. Es sei ein einzigartiger Angriff auf unverzichtbare Rechte der Bürgerinnen im Umweltbereich. „Da werden effektiver Grundrechtsschutz und bewährte rechtsstaatliche Verfahren preisgegeben und der beschleunigte Fehlschlag von Großprojekten riskiert“, so von Loeper. Es sei gerade die Bundesregierung, die jahrzehntelange Fehlentwicklungen in der Verkehrspolitik der Deutschen Bahn AG samt deren Finanzdebakel von 25 Milliarden Euro selbst zu verantworten habe. Das solle nun offenbar auf Kosten des Steuerzahlers fortgesetzt und unangreifbar gemacht werden. Alarmierend sei die Hektik, mit der man hier Umwelt- und Verkehrsverbände binnen Tagesfristen „beteilige“ und damit ein faires Gehör und kritische Voten abzuschneiden suche.

Das Aktionsbündnis ruft insbesondere die Stuttgarter Landesregierung – die immer den Bürger „gehört“ wissen wolle – dazu auf, den Umwelt- und Verkehrsverbänden sowie den Bürgerbewegungen gerade bei – auf Länderseite zustimmungsbedürftigen – Großprojekten Rückendeckung zu geben im Bemühen, der existentiell wichtigen Umwelt- und Klimapolitik Geltung zu verschaffen. Geschehe dies nicht, sei das „brandgefährlich für den Rechtsfrieden“. Minister Scheuer sei, so Loeper, bereits mit seiner Maut auf die Nase gefallen, er solle „sich hüten, erneut und jetzt auf Dauer in rechtsstaatliche Schieflage zu geraten“ und damit Grundsätze unserer Rechtskultur und zugleich die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu missachten.

Kontakt:
Eisenhart von Loeper 0151 42 37 16 55
Martin Poguntke 0151 40 36 02 56