folgender Brief wurde an Kanzleramt, mehrere Ministerien, Ministerpräsident und OB Kuhn verschickt.
Sehr geehrte Frau … / sehr geehrter Herr …
nach jetzt gesicherten Erkenntnissen weist das Projekt Stuttgart 21 beim Brand- und Katastrophenschutz in den fast 60 km langen Tunneln schwerwiegende Mängel auf. Die Fachgruppe der Ingenieure22 hat entsprechende Unterlagen ausgewertet, die sie gegen die Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm der DB AG vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim erstritten hatte. Diese Mängel sind so tiefgreifend, dass bei einem leider statistisch zu erwartenden Zugbrand Leib und Leben der Bahnreisenden, Bahnbeschäftigten und Rettungskräfte entgegen der Grundrechtsgarantie unseres Grundgesetzes extrem gefährdet und hohe Opferzahlen nicht zu vermeiden sein werden.
Weil es dazu nicht kommen darf, würde der Weiterbau des Projekts seinen Zweck verfehlen, denn Stuttgart 21 wird wegen ungenügenden Brandschutzes nicht in Betrieb gehen dürfen. Bitte prüfen Sie den Vorgang und wirken Sie darauf ein, dass hier nicht weitere Milliarden Euro Steuergelder sinnlos in den Sand gesetzt werden.
Wegen der Haftungsrisiken haben wir uns auch an den Bundesrechnungshof gewendet, siehe die Anlage. Zugleich dürfen wir auf den beim Eisenbahnbundesamt nach §§ 48, 75 VwVfG gestellten Antrag mit 10 Anlagen verweisen, der auf die Korrektur der unverantwortlichen Ausklammerung des Brandschutzes aus der Entscheidung zu S21 zielt. Diese Unterlagen erhalten Sie gesondert digital. Der SPIEGEL wird am 4. Juli bereits prominent berichten.
Sie werden die Faktenlage und die Gefahrendimension selbst ermessen, die aus alledem hervorgeht.
Wir rufen Sie und alle politisch Verantwortlichen auf, der Lebensgefährdung und den Haftungsrisiken klug zu begegnen und – bei Uneinsichtigkeit des EBA als Bundesbehörde – ein sonst unvermeidliches langwieriges Gerichtsverfahren zu vermeiden. Denn jedes „Weiter so“ würde den Schaden enorm vergrößern.
Im Namen auch von Herrn Dieter Reicherter, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D.,
grüßt Sie freundlich
Dr. Eisenhart v. Loeper
RA & Sprecher, Aktionsbündnis gegen S21
Anlage: Brief an den Bundesrechnungshof vom 22. Juni 2020
http://www.kopfbahnhof-21.de/brief-an-den-bundesrechnungshof/