Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 hat den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG aufgerufen, nicht fälschlich auf einen Erfolg ihrer Milliarden-Klage gegen die Projektpartner in Stadt und Land zu setzen. Bündnissprecher und Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper verweist in dem unserer Redaktion vorliegenden Schreiben auf drei zwingende Gründe, die zum Misserfolg der Klage führen müssten: Weder der Finanzierungsvertrag („Sprechklausel“) noch das Gesellschaftsrecht gebe etwas her für eine Pflicht zu unfreiwilliger Übernahme von Mehrkosten. Zweitens habe der Bahn-Vorstand die Mehrkosten nachweisbar schon 2009 gekannt, etwaige Ansprüche seien gesetzlich drei Jahre später bereits verjährt. Und ferner habe die Bahn jahrelang ihre Pflichten nicht allein „massiv verletzt“, sondern „das Ärgste steht noch ins Haus“, weil insbesondere quellfähiger Anhydrit auf 15 bis 20 Kilometer S 21-Tunnel „wiederkehrenden Sanierungsbedarf und Streckenstilllegungen“ erwarten lasse. Es müsse sich verbieten, so von Loeper, sich auf eine „milliardenschwere Schädigung der Bahn und des Steuerzahlers“ einzulassen.
Der Bahn-Aufsichtsrat hat seine Sitzungen zu dem Bericht des Bundes-rechnungshofs und zu den Ergebnissen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG/Basler bereits zweimal vertagt, die nächste Sondersitzung findet am 30. Januar in Berlin statt. Zahlreiche Aktive des Aktionsbündnisses haben zu diesem Anlass erneut eine Reise nach Berlin gebucht.
Kontakt:
Dr. Eisenhart von Loeper, Tel. 07452 4995