Alte Bahn-Dokumente, die dem Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 vorliegen, bezeugen den nachdrücklichen Widerstand von Ingenieuren der Deutschen Bahn AG gegen die Untertunnelung des Schienenverkehrs in Rastatt. Wie Eberhard Hohnecker, Professor für Eisenbahnwesen in Karlsruhe, im Spiegel vom 19. August und in der Stuttgarter Zeitung vom 23. August bestätigt, kommt der dramatische Tunnel-Erdrutsch dort nicht überraschend.

Schon vor mehr als zwanzig Jahren warnten Gutachter vor „nicht quantifizierbaren Risiken an der Grenze des technisch Machbaren“ sowie wesentlich höheren Kosten und längerer Bauzeit. Diesen Bahn-Dokumenten zufolge wären die schweren Nachteile zu Lasten der Bahnreisenden, des Güterverkehrs und der Bahn vermieden worden, wenn die Bahn das laut Hohnecker gebotene Standardverfahren angewandt hätte – entweder mit einer alternativen Umfahrung Rastatts an der Autobahn oder mit massiven Stahlträgern zur Absicherung der Tunnelbaustelle.

Über diesen Einzelfall hinaus sei, so der Bündnissprecher und Jurist Dr. Eisenhart von Loeper, „endlich der Ausbau und Erhalt des Schienenverkehrs weitaus planmäßiger zu fördern“. Wer den Rastatter Schienen-GAU ernst nehme, müsse künftig ungewöhnlich hohe Risiken mit nicht erprobter Technik vermeiden – „und dies ist auch bei Stuttgart 21 zu beachten: Die Bahn-Verantwortlichen und deren politische Spitzen dürfen nicht fixiert bleiben auf ihre früheren Fehleinschätzungen und sich nicht länger intelligenten Alternativen des Umstiegs verweigern.“

Allein mit solchen, bereits vorliegenden Alternativ-Planungen ließen sich hoch riskante Tunnelbauten im quellenden Anhydrit und langfristig stillgelegte Strecken zu Lasten der Stuttgarter Metropolregion vermeiden. Auch das im Auftrag der Deutschen Bahn AG von KPMG/Basler erstellte Gutachten warne ja eindringlich vor „unüblich hohen, nicht beherrschbaren Risiken für die Betriebstauglichkeit“ auf etwa zwanzig Kilometern Tunnel-Strecken im quellfähigen Anhydrit.

Dies schweigend zu übergehen, sei unerträglich. Die Bundesregierung müsse jetzt endlich politisch und im Bahn-Aufsichtsrat für eine Wende sorgen – zumal das Grundgesetz, so von Loeper, den  Ausbau des Schienenverkehrs gebiete. Gegen diese Gewährleistungspflicht jedoch verstoße die Bahn bei Stuttgart 21 mit ihrem Leistungsabbau im nur achtgleisigen Tiefbahnhof „auf Kleinstadt-Niveau“. Auch das sechsfach regelwidrig überhöhte Gleis- und Bahnsteiggefälle mit einem Höhenunterschied von sechs Metern bei einem zehn Milliarden Euro teuren Neubau sei „grob gesetzwidrig“, einzigartig und strafrechtlich verfolgbar.

Um auf die Verantwortung der Bundesregierung für den Umstieg und die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Spitzenmanager der Bahn wegen des Verdachts der Untreue hinzuweisen, organisiert das Aktionsbündnis zur nächsten Sitzung des Bahn-Aufsichtsrats am 19. und 20. September erneut eine Berlin-Reise – vielleicht ja begleitet von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt oder zumindest von dessen Betonkopf, der zur Zeit noch bei der Mahnwache seinen Blick vom Stuttgarter Hauptbahnhof abwendet.

Kontakt:
Eisenhart von Loeper 07452 4995 und 0174 5912495
Hermann Schmid 0171 5531 693

Anlagen:
Parallelen zwischen Rastatt (R17) und Stuttgart (S21)
Hinweise zur alternativen Planung des Rastatter Tunnels