(hier diese Pressemitteilung als pdf-Datei)

Stadt beantwortet fristgerecht Fragen zur Zulässigkeit:

Bürgerbegehren zur Nicht-Bebauung der Kopfbahnhof-Gleisflächen gestartet

Mit einer Auftaktveranstaltung im nahezu gefüllten Foyer des Württembergischen Kunstvereins wurde am Dienstagabend, 15. Juli das angekündigte Bürgerbegehren auf den Weg gebracht.

Nachdem die Stadt fristgerecht auf ihre Fragen zum Antragstext des Bürgerbegehrens geantwortet hatte, werteten die Initiator*innen des Bürgerbegehrens dies als einen Akt demokratischer Fairness. Erwartungsgemäß hatte die Stadt in ihrem Antwortschreiben auch die Frage verneint, ob die Forderung des Bürgerbegehrens, Kostenfolgen für die Stadt hätte.

Bei dem Bürgerbegehren geht es ausschließlich um die Nichtbebauung des sogenannten A2-Areals des Gleisvorfelds vom Bahnsteigbereich bis zur Wolframstraße. Mit dieser Aussage bestätigten die Initiator*innen des Bürgerbündnisses ausdrücklich die Sicht der Stadt. Ob Stuttgarter Bürger*innen mit ihrer Unterstützung für diese Forderung weitere Hoffnungen verknüpfen, bleibe deren Sache. Auch wer z.B. Stuttgart 21 begrüße, aber auf dem A2-Areal lieber Bäume gepflanzt sähe als Gleise liegen zu lassen, oder wer Wohnungsbau im Rosensteinquartier für sinnvoll halte aber nicht hier, könne das Bürgerbegehren unterzeichnen.

Damit war der Weg frei für ein zulässiges Bürgerbegehren. Es startete am gestrigen Abend mit der öffentlichen Erstunterzeichnung durch bekanntere und weniger bekannte Unterstützer*innen und einem gemeinsamen Fototermin. Unterstützt wird die Initiative zur Durchführung eines Bürgerbegehrens u.a. von der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH), dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), der Gemeinderatsfraktion „Die Linke SÖS Plus“, dem Kreisverbands Stuttgart des Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD), dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), dem Klima- und Umweltbündnis Stuttgart (KUS) und dem Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21.

Von jetzt an wird das Sammeln der Unterschriften organisiert. Schon 170 Sammler*innen waren bis dahin zusammengekommen, die nun ausschwärmen werden zu Festen und Märkten, Nachbarn und Verwandten. Denn bis zum 15. Oktober müssen 20.000 wahlberechtigte Stuttgarter*innen unterschrieben haben. Dann wird es – voraussichtlich an einem Wahlsonntag – zu einem Bürgerentscheid kommen, bei dem sich 20 % der Wähler*innen beteiligen und mehrheitlich mit Ja stimmen müssen. Bis dahin darf die Stadt Stuttgart die Aufstellung des Bebauungsplans nicht weiterverfolgen – und danach, so hoffen die Initiator*innen, gar nicht mehr.