Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Engagierte und Initiativen,

wie ggf. schon bekannt, gibt es eine aktuelle Bundestagsinitiative zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG). Dabei besonders im Fokus – §23 AEG, der die Freistellung (Entwidmung) von Bahnbetriebsflächen regelt und Ende 2023 zuletzt verschärft wurde. Der vorliegende Änderungsentwurf (BT-Drucksache 21/326) könnte weitreichende Folgen für die Zukunft der Schiene in unserem Land und entsprechend auch für die Gäubahn haben. Denn er würde Städten und Gemeinden wieder stärker erlauben, von ihnen geplante Stadtentwicklungs- und Infrastrukturprojekte auf derzeit für die Bahnnutzung gewidmeten Grundstücken umzusetzen. Mit dem aktuellen Entwurf würden perspektivisch nicht nur wichtige Reaktivierungen und der Neubau von Bahnstrecken deutlich erschwert, sondern auch Bestandsstrecken würden über eine bewusst offen gehaltene Ersatzlösungsklausel (Artikel 1 – Abs. 1b des Entwurf) gefährdet werden.

Bereits am 26. Juni 2025 soll im Plenum des Bundestages in 2. und 3. Lesung über die Änderungen entschieden werden.
Wir wollen vorab versuchen weiter Öffentlichkeit für die bestehenden Bedenken herzustellen und würden uns dazu über Ihre/Eure Unterstützung freuen.

Sehr einfach geht dies z.B. durch eine Mitzeichnung der von uns vorbereiteten Petition:
https://weact.campact.de/p/Para23AEG

Dies ist aber nur eine mögliche Antwort auf die massive Lobbyarbeit der kommunalen Spitzenverbände und insbesondere des vor allem die Großstädte vertretenden Deutschen Städtetags zum Thema. Durch die wurde u.a. versucht, Fälle wie das Stuttgarter Rosensteinquartier (S21) und die Berliner TVO (beide anerkannt problematisch für die Schieneninfrastruktur) zu Präzedenzfällen für eine durch §23 AEG generell ausgelöste Blockade beim Städtebau umzudeklarieren (Sachverständigenanhörung Verkehrsausschuss – Dez.2024). Entsprechend  wichtig wäre nun darauf hinzuweisen, dass dies allerdings einer Überprüfung der tatsächlich seit Inkrafttreten des AEG aus 2023 vom Eisenbahnbundesamtes (EBA) geübten Freistellungspraxis so wohl nicht standhalten würde. Das EBA bindet in seine Entscheidungen durchaus differenzierte Abwägungen ein.

Ein möglicher Weg dies gegen die mit viel Alarmismus eingeforderten Änderung des §23 AEG transparent zu machen, wäre eine Anhörung des EBA zum vorliegenden Änderungsentwurf im Verkehrsausschuss des Bundestages. Die ist allerdings unserer Kenntnis nach bisher nicht vorgesehen.
Entsprechend laut und vor allem schnell müsste diese eingefordert werden.

Was also können wir gemeinsam noch gegen die mit durchschaubaren Interessen verfolgten Änderungswünsche tun:

1. Die oben beworbene Petition mit möglichst vielen Menschen teilen (es bleiben nur wenige Tage).
2. Entsprechende Einwände per Mail, Post oder telefonisch an Abgeordneten im Deutschen Bundestag richten.
3. Bis ggf. Dienstag, 24. Juni eine eigene Stellungnahme an den Verkehrsausschuss des Bundestages verfassen.
4. Dabei jeweils eine Anhörung des EBA zur aktuellen Freistellungspraxis gemäß §23 AEG fordern.
5. Mit eignen Pressemitteilungen Kritik am Änderungsvorhaben in lokalen Medien üben.

Anbei stellen wir zusätzlich ein ggf. nutzbares Sharepic zur freien Verfügung.
Falls weitere Fragen zum Thema, zur Kampanie oder unsere BI bestehen, beantworten wir diese gern unter dem unten genannten Kontakt.

Für die geleistete Unterstützung bedanken wir uns
und verbleiben mit freundlichen Grüßen,

i.A. Stephan Fuehr


Bürger*innen-Initiative Wuhlheide
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