Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie auf eine interessante Sitzung des Verkehrsausschusses des Bundestags am Montag, 2. Dezember von 15 bis 17 Uhr hinweisen. Verhandelt wird dort der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU zur Änderung der Freistellungsvoraussetzungen des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes.
Eine beachtliche Liste an Sachverständigen ist dazu von den Parteien (in Klammern) geladen worden:
Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin (CDU/CSU)
Dirk Flege, Allianz pro Schiene e. V., Geschäftsführer (SPD)
Rolf Gaßmann, Deutscher Mieterbund Baden-Württemberg e. V., Vorsitzender; DMB-Mieterverein Stuttgart und Umgebung e. V., Vorsitzender (SPD)
Prof. Dr. Urs Kramer, Universität Passau, Institut für Rechtsdidaktik, Lehrprofessur für Öffentliches Recht (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Prof. Hilmar von Lojewski, Deutscher Städtetag, Beigeordneter, Leiter des Dezernats Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr (FDP)
Dr. Werner Sauerborn, Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, Geschäftsführer (Die Linke)
Peter Pätzold, Bürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart, Referat Städtebau, Wohnen und Umwelt (CDU/CSU!)
Der strittige Paragraf 23 – im Dezember 2023 in Kraft getreten – beschränkt die Möglichkeiten der Entwidmung von Bahngeländen auf Fälle von „überragendem öffentlichem Interesse“ – zu denen nach Ansicht aller Beteiligten Wohnungsbau nicht gehört. Das zentrale Ziel des Projekts Stuttgart 21, durch den Bau des Tiefbahnhofs freiwerdende Gleisflächen zu bebauen, ist damit nicht mehr umsetzbar.
Aus Sicht des Aktionsbündnisses würde die geforderte Revision des AEG § 23 das Ziel konterkarieren, die Bahn zu einem entscheidenden Element eines klimaschonenden Verkehrs weiterzuentwickeln. Einer jahrzehntelangen Fehlentwicklung, bei der die Bahn durch den Verkauf von Flächen ihre Bilanzen aufbessern und die Kommunen Immobilieninvestitionen ermöglichen wollten, wird damit ein Riegel vorgeschoben. Das Projekt Stuttgart 21 – Baugrundstücke durch die Tieferlegung und Verkleinerung eines Hauptbahnhofs zu gewinnen – ist dafür eines der drastischsten Beispiele.
Eine Entschärfung des AEG § 23 wäre eine nicht nur unnötige, sondern auch klimapolitisch nicht zu verantwortende gesetzgeberische Rolle rückwärts.
Herzliche Einladung:
Montag, 2. Dezember 2024, 15 bis 17 Uhr
Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.600
Die Anhörung wird im Internet auf www.bundestag.de/mediathek live übertragen und steht anschließend in der Mediathek zum Abruf bereit.
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Poguntke
Sprecher Aktionsbündnis gegen S21
Anlage: Stellungnahme von Dr. Werner Sauerborn zum Änderungsantrag von CDU/CSU