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Begeht Kretschmann strafbaren Wahlbetrug wegen unrichtiger Verkündung des Wahlergebnisses der Volksabstimmung?
Offener Brief an das Staatsministerium, 15. Februar 2012
Volksabstimmung 27.11.2011
Der Urkundenbeweis ist ein in jeder Verfahrensordnung vorgesehenes Beweismittel. Öffentliche Urkunden haben eine besonders starke formelle Beweiskraft für ihren Inhalt und die darin bezeugten Vorgänge und Tatsachen (Creifelds, Beck 2007)
Ein amtlicher Stimmzettel ist eine öffentliche Urkunde, die bezeugt, über welchen Gegenstand abgestimmt wird.
Der amtliche Stimmzettel zur Volksabstimmung ist eine Urkunde, die bezeugt, dass über das S21-Kündigungsgesetz abgestimmt wird.
Einen Urkundenbeweis, dass bei der Volksabstimmung über das Bahnprojekt Stuttgart 21 abgestimmt wird, gibt es nicht.
Das Ergebnis der Volksabstimmung ist die Ablehnung des S21-Kündigungsgesetzes. Dieses Ergebnis verkündet Herr Kretschmann unrichtig als Zustimmung zu Stuttgart 21 und lässt dies allseits unrichtig verkünden, womit er einen strafbaren Wahlbetrug gemäß 107(2) StGB begeht.
So verkündet er am Wahlabend des 27.11.2011 unrichtig vor Presse und Fernsehen und von da ab fortlaufend, die Volksabstimmung verpflichte ihn, den Bau von Stuttgart 21 konstruktiv zu begleiten, das Baurecht der Bahn umzusetzen, Projektpartner der Bahn zu sein und jetzt den Schalter umzulegen (StZ 29.11.11; Schrägstrich 12/11). Vollendeter Wahlbetrug auch in Facebookprofil Kretschmann 06.02.12: "Die Bahn darf bauen. So hat es die klare Mehrheit der Abstimmenden gewollt."
Die Informationsbroschüre der Landesregierung zur Volksabstimmung informiert in den Seiten 4-7 über die gravierenden Nachteile von Stuttgart 21. Der erste Satz lautet zusammenfassend: "Stuttgart 21 ist zum Schaden des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger."
Unter Berufung auf die Volksabstimmung beginnt Herr Kretschmann zum Schaden des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger Stuttgart 21 zu verwirklichen. Im Sender S1 am 22.12.11: Die Volksabstimmung beendet auch das Zeltdorf im Park. Der Abriss des Südflügels und das Fällen der Bäume im Schlossgarten sind Gegenstand der Volksabstimmung. Gegen die Bürgerinnen und Bürger, die das Land vor Schaden durch Stuttgart 21 bewahren wollen, setzt Herr Kretschmann Tausende von Polizisten ein, Pfefferspray und Schlagstöcke stehen bereit (StZ 11.02.12), Wasserwerfer im Hintergrund (Kretschmann bei Günter Jauch 04.12.11) und 15 Container für Bürger in Polizeigewahrsam.
Gegen die Bahn und Verantwortliche der Bahn laufen Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren wegen Arglistiger Täuschung, Untreue und Betrug.
Der Rechtsstaat verlangt von der Landesregierung, sämtliche Baumaßnahmen sofort zu stoppen, wenn sich die Landesregierung nicht der Begünstigung im Amt schuldig machen will.
Magda Bubetz

