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22.01.2012 14:55 Alter: 1 Jahre

Offener Brief an Finanzminister Schmid und Innenminister Gall

 

Stuttgart, 22.01.2012

Sehr geehrter Herr Finanzminister Schmid,
sehr geehrter Herr Innenminister Gall,

leider verstrickt sich nach meiner rechtlichen Beurteilung die Landesregierung mit dem Projekt Stuttgart 21 immer mehr in Rechtsbrüche, für die sie noch zur Verantwortung zu ziehen ist.
Ausgangspunkt ist, dass die Politik immer wieder gebetsmühlenartig wiederholt, dass die Bahn Baurecht habe. Das stimmt zumindest derzeit grundlegend nicht, konnte aber wegen des politischen Handelns der Regierung und der Inkonsequenz der sog. Opposition bislang nicht gerichtlich geklärt werden.
Dem liegen skizziert folgende rechtliche Überlegungen zugrunde:

1. Die Bahn hat gemäß Planfeststellungsantrag aus Handhabbarkeitsgründen den Flughafentunnel in 3 Teile zerlegt, "Trog", "Tunnel" und "Flughafenbahnhof".
Dies ist an sich nicht zu beanstanden, dabei muss aber in der Konsequenz immer darauf reflektiert werden, dass hier ein Gesamtprojekt, das als Einzelabschnitt unsinnig ist, insgesamt der Gesetzeslage entspricht. Die Zerstückelung hat rechtliche Konsequenzen, die stets im Auge behalten werden müssen. Die hier vorgenommene Handhabung ist rechtswidrig.

Beispielsweise kann eine Planrechtfertigung nicht gegeben sein, wenn sie nur für die einzelnen Abschnitte zu begründen ist, nicht aber für das Gesamtprojekt. Der Flughafentunnel ist nicht einmal beantragt, also kann das Gesamtprojekt "Flughafentunnel" keine Planrechtfertigung haben.
Die auf den Fildern betroffenen Bürger werden durch die Abschnitte 1 + 2 zunächst nicht direkt in eigenen Rechten beeinträchtigt, wohl aber dann, wenn das Gesamtprojekt als solches ausgelegt worden wäre. Auch die Bürger auf den Fildern haben Rechtsanspruch auf Einwendungen gegen das Projekt insgesamt. Dieser Aspekt ist untergegangen.
Konsequenterweise haben sich vor 11 Jahren die Beteiligten Projektträger und Genehmigungsbehörden darauf verständigt, dass mit dem Bau erst begonnen wird, wenn alle Planabschnitte rechtkräftig festgestellt sind.
Dies findet sich schriftlich im Realisierungsvertrag der Projektpartner vom 24.07.2001. Nach Ziff. 3.3 ging man davon aus, dass "nach Abschluss aller Planfeststellungsverfahren" die wirtschaftliche Zumutbarkeit geprüft wird.
Diese Ausgangslage für die Planfeststellungen zu 1.1 und 1.2 hat man offenbar später ignoriert und damit den Bürgern auf den Fildern ihre Rechte abgeschnitten.
Dies kann man nur dadurch korrigieren, indem man mit der Ausführung des Baus wartet, bis alle Abschnitte rechtskräftig planfestgestellt sind und damit die Bürger auf den Fildern ihre Rechte gleichberechtigt wahrnehmen können.

2. Der Flughafentunnel mit seinen Abschnitten 1.1, 1.2 und 1.3 ist nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen auch nicht genehmigungsfähig. Daher besteht wegen der insgesamt zu betrachtenden Baumaßnahme kein Baurecht.
Spätestens bei der Vorlage des PFA 1.3 wird die Planrechtfertigung zu prüfen sein.

Herr Züfle hat sich dann auch noch zu der Aussage verstiegen, dass bei "Recht auf wackeligen Beinen" polizeiliche Maßnahmen auch haushaltsrechtlich nicht zu rechtfertigen sind.
Wenn er dennoch Polizeieinsätze zu verantworten hat, hat er auf politischen Druck von oben gehandelt. Also ist der Innenminister verantwortlich.
Ich gehe davon aus, dass Ihnen, Herr Gall, bekannt ist, das der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Arbeiten der Fa. Höllscher wegen Rechtswidrigkeit am 06.10.2012 gestoppt hat und daher dieser Polizeieinsatz gerichtlich festgestellt ohne Baurecht der Bahn rechtswidrig war. Dies ist eindeutig.

Weiter hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 15.12.2011 in seinem Urteil festgestellt, dass auch der Aufbau des sogenannten Grundwassermanagements wegen Missachtung umweltrechtlicher Belange rechtswidrig war, eine massive "Ohrfeige" für Bahn, EBA und Politik, die die Rechtslage missachtet haben.
Damit hat die Polizei trotz (nun gerichtlich festgestellt) fehlendem Baurecht bzgl. Aufbau der blauen Rohre diese Maßnahme mit staatlichen Druck über 15 Monate mit hohen Kosten für die Allgemeinheit durchgesetzt. Auch diese Kosten sind vom Störer, der Bahn, zurückzufordern. Hierfür ist Finanzminister Schmid zuständig. Diese ist aber bislang untätig.

3. Als Ergebnis der sogenannten Schlichtung wurde eine vertragliche Vereinbarung, der Schlichterspruch S21+,  getroffen und von der Politik akzeptiert, wonach alle Bäume verpflanzt werden sollen und nur kranke Bäume gefällt werden dürfen.

"Der Schlichterspruch
2. Die Bäume im Schloßgarten bleiben erhalten. Es dürfen nur diejenigen Bäume gefällt werden, die ohnehin wegen Krankheiten, Altersschwäche in der nächsten Zeit absterben würden. Wenn Bäume durch den Neubau existentiell gefährdet sind, werden sie in eine geeignete Zone verpflanzt. Die Stadt sollte für diese Entscheidungen ein Mediationsverfahren mit Bürgerbeteiligung vorsehen."

Wörtlich ist nur von den Bäumen im Schlossgarten die Rede. Wie die Verpflanzungsaktion am Nordausgang und der Sinn der Regelung zur Erhaltung der grünen Lunge in der Stadt zeigen, waren aber alle Bäume im Bereich der Baumaßnahme gemeint, zu denen auch die jetzt geschredderten Bäume am Tunnelportal gehören. Der Schlichter glänzte ja nun nicht gerade mit Detailkenntnissen, so dass diese Formulierung weit auszulegen ist. Gerade diese Bäume hätten von der Größe her auch verpflanzt werden können.

Insofern war diese Baumfällaktion am 22.01.2012 ein Verstoß gegen den Schlichterspruch und damit Vertragsbruch.

Sollte sich die Bahn darauf versteifen, dass der Schlichterspruch nur streng wörtlich auszulegen ist, ist darauf hinzuweisen, dass die Bahn vorsätzlichen Vertragsbruch begeht, wenn sie in Kenntnis der Baumgrößen im Schlossgarten jetzt von diesem Vertrag nichts mehr wissen will und die großen Bäume im Schlossgarten fällen möchte. Wenn es der Bahn sehenden Auges unmöglich sei, den Vertrag zu erfüllen, hätte sie den Vertrag nicht schließen dürfen, die Verpflanzung ist aber möglich, der Aufwand ist halt immens. Aber "pacta sund servanda".
Die Bahn ist auf die von ihr so oft zitierte Vertragtreue und damit Einhaltung der Verträge hinzuweisen. Das ist Aufgabe der Politiker, die den Rechtsstaat zu vertreten und zu verteidigen haben.

Leider hat man aus der illegalen Baumfällaktion der großen Platane 552 am 01.10.2010 nachts nichts gelernt. Dazu Unfallverhütungsvorschrift Forsten (VSG 4.3) Stand 1. Januar 1997

§ 5 Fällung und Aufarbeitung
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Fällarbeiten nur bei
Tageslicht und nicht bei Sichtbehinderung oder starkem Wind ausgeführt
werden;


Eine Befreiung ist nicht bekannt.

Es sollten ja auch keine Nacht- und Nebelaktionen mehr stattfinden, soviel zum Vertrauen in die Politik. Und die ganze Aktion auch noch Sonntagnacht! Eine Schande für ein Land, das sich auf christliche Grundwerte beruft. Die Aktion ist aber auch nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz schlicht rechtswidrig:

§ 6
(1) An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, verboten, soweit in gesetzlichen Vorschriften nichts anderes bestimmt ist.

§ 12
(1) In besonderen Ausnahmefällen können die Ortspolizeibehörden von den Vorschriften des § 7 Abs. 2 und des § 11, die Kreispolizeibehörden von den übrigen Vorschriften dieses Abschnitts befreien.
(2) Das Innenministerium kann aus wichtigem Grund allgemein Ausnahmen von der Vorschrift des § 6 Abs. 1 zulassen.
(3) Vor der Erteilung einer Ausnahmebewilligung sind die zuständigen kirchlichen Stellen zu hören. Dies gilt nicht, wenn von Vorschriften zum Schutz des 1. Mai oder des 3. Oktober eine Ausnahmebewilligung erteilt werden soll.


Von einer Anhörung kirchlicher Stellen jedenfalls ist nichts bekannt.

Das hier dargestellte ist nur die Spitze des Eisberges an Rechtswidrigkeiten, die die Politik schützt.

Es ist eines Rechtsstaats unwürdig, dass die Politik eine gerichtliche Klärung in einem geordneten Verfahren hinterreibt und die Schaffung von nicht wiedergutzumachenden Zerstörungen schützt, auf zumindest wackeliger Rechtsgrundlage.

Ich fordere Sie daher auf, zunächst die Sachlage zu klären und dann die Rechtslage zu beurteilen und ggf. gerichtlicher Klärung zuzuführen. Nur aus dem schmalen Gesichtspunkt des Umweltschutzes heraus hat sich schon mehrfach erwiesen, dass die Bahn vielfachen Rechtsbruch begangen hat.

"Stuttgart 21 wie geplant" wird vor Gericht keinen Bestand haben.

Die rechtliche Wahrheit wird ans Licht kommen, dann können Sie bei nachgewiesenen Rechtsverstößen nur noch zurücktreten.

Hochachtungsvoll
Ulrich Ebert