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Erklärung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen den Weiterbau von Stuttgart 21

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend übermitteln wir Ihnen eine Erklärung von RA Bernhard Ludwig, der mit Unterstützung des Aktionsbündnisses die Verfassungsbeschwerde des Eigentümers einer der wegen Stuttgart 21 zum Abriss...


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13.03.2012 21:36 Alter: 1 Jahre

Trittin: Landesregierung an Recht und Gesetz gebunden

Von: Sylvia Heimsch

Frage an Frau Sitzmann aufgrund von Jürgen Trittins Statement:

Über S21 gab es eine Volksabstimmung zugunsten des Tiefbahnhofs. Damit ist die Landesregierung politisch gebunden.

Darüber hinaus ist die Landesregierung an Recht und Gesetz gebunden. Falls also die Planrechtfertigung fehlt, wird die Landesregierung und die zuständigen Behörden sich damit befassen. Die Anhörung dient gerade dazu, solche Fragen aufzuwerfen, die die zuständigen Stellen dann abzuarbeiten haben.

 

Nun meine Fragen an Fraktionschefin Edith Sitzmann auf ABGEORDNETENWATCH:

1. Wer ist berechtigt, eine fehlende Planrechtfertigung festzustellen?
2. In welcher Form findet die von Trittin angeführte "Anhörung" statt und was bezweckt diese?
3. Könnte es sein, dass bei Einhaltung des Kostendeckels keine Leistungssteigerung gegenüber dem Kopfbahnhof möglich ist und somit die Regierung aus dem Vertrag aussteigen muss wegen fehlender Planrechtfertigung, weil sie an Recht und Gesetz gebunden ist?

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Die gesamte Frage finden Sie unter diesem Link:

www.abgeordnetenwatch.de/edith_sitzmann-597-44461--f330523.html


Sollten Sie an der Antwort von Frau Sitzmann interessiert sein, klicken Sie dort am Ende der Frage auf "bei Eintreffen einer Antwort informieren" und geben Sie Ihre Emailadresse dort an.