Sie sind hier: Presse > 
22.5.2013 : 7:35 : +0200

Aktuelles:

16.05.13 01:36

Ermitteln statt Wegducken!

Beschwerde zur Einstellung der Strafanzeige gegen Bahnvorstände und Aufsichtsräte


Gesamtansicht

25.08.2011 16:28 Alter: 2 Jahre

Vertrauensleute begründen ihren Widerspruch gegen die Ablehnung der Stadt

Von: Juristen zu Stuttgart 21

Zum Stand des Bürgerbegehrens gegen Stuttgart 21:

Zweifel an der Unparteilichkeit des juristischen Sachverständigen der Stadt erhärten sich

Am 09.06.2011 hat der Gemeinderat der Stadt Stuttgart den Antrag auf Zulassung des Bürgerbegehrens "Ausstieg der Stadt aus dem Projekt Stuttgart 21" abgelehnt. Dagegen haben die Vertrauensleute am 11.08.2011 Widerspruch eingelegt (vgl. Pressemitteilung vom 12.08.2011[1]). Jetzt hat der Rechtsanwalt der Vertrauensleute, Hans-Georg Kluge aus Berlin (http://www.kluge-anwaltskanzlei.de), in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Bernhard Ludwig eine ausführliche Widerspruchsbegründung vorgelegt.

Der ehemalige Richter am Oberverwaltungsgericht Brandenburg Kluge kritisiert die Beauftragung des Rechtsanwalts Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde durch die Stadt, auf dessen Gutachten sie sich bei der Ablehnung des Bürgerbegehrens maßgeblich stützt. Bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Mischfinanzierung sei Dolde als früherer Berater des Landes befangen gewesen. Hätte er die Mischfinanzierung bei Stuttgart 21 nach unabhängiger Prüfung als verfassungswidrig beurteilt, hätte er Schadensersatzansprüche des Landes befürchten müssen. Es sei daher ein schwerwiegender Verfahrensfehler der Stadt Stuttgart gewesen, ihn als Sachverständigen im Verfahren zum Bürgerbegehren hinzuzuziehen. Der Gemeinderat wurde also vor seiner Entscheidung überhaupt nicht neutral und unabhängig informiert.

Auch die Rechtsanwaltskammer Stuttgart scheint die Tätigkeit Doldes für die Stadt kritisch zu sehen, weil er zuvor das Land mit gegenläufiger Interessenlage beraten hatte. Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper hatte im März bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart deshalb eine Beschwerde gegen Rechtsanwalt Dolde eingereicht. Wie Dr. von Loeper heute erfuhr, hat die Rechtsanwaltskammer eine Entscheidung getroffen, gegen die Rechtsanwalt Prof. Dolde Beschwerde eingelegt habe. Dies lässt vermuten, dass die Kammer Prof. Dolde wegen der Begutachtung gerügt hat.

Rechtsanwalt Kluge teilt auch die Ansicht von Prof. Meyer, die Mischfinanzierung sei verfassungswidrig. Meyer hatte seine Ansicht kürzlich in der Süddeutschen Zeitung vom 10.08.2011 bekräftigt. Am 14.08.2011 hat auch der Staatsrechtler Prof. Oliver Lepsius im Tagesspiegel öffentlich die Legitimität des Projektes unter anderem wegen der Mischfinanzierung und der fehlenden Verantwortlichkeiten in Frage gestellt.

Mit Spannung erwarten die Juristen eine Reaktion von Ministerpräsident Kretschmann: Dieser hatte ? noch als Oppositionspolitiker ? auf einer Pressekonferenz vom 15.11.2010 erklärt, dass das Land wegen der Verfassungswidrigkeit des Finanzierungsvertrages zukünftig keine Zahlungen mehr leisten dürfe. "Es wäre interessant zu erfahren, ob er als Ministerpräsident an seinen Aussagen als Oppositionspolitiker festhält oder warum er meint, sich geirrt zu haben", so Ludwig weiter. Die Landesregierung hat direkt zum Projekt Stuttgart 21 noch nie ein Rechtsgutachten eingeholt, sondern nur zur Neubaustrecke Ulm-Wendlingen. Das Gutachten von Prof. Dolde erscheint aufgrund der Entscheidung der Anwaltskammer in anderem Licht. Ohne ein unparteiisches Rechtsgutachten und entgegen der Stellungnahme des renommierten Verfassungsrechtlers Prof. Meyer zu behaupten, das Land könne sich auf eine ungeschriebene Ausnahme zu einem eindeutigen Verfassungsverbot berufen, ist sehr gewagt.

 

Zum weiteren Verfahren:
Über den Widerspruch der Vertrauensleute wird das Regierungspräsidium entscheiden. Lehnt es ebenfalls das Bürgerbegehren ab, kann dagegen innerhalb eines Monats Klage zum Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht werden.

 

Die Vertrauensleute und das Aktionsbündnis bitten um Spenden zur finanziellen Unterstützung der Rechtsbehelfe gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens: Unterstützungsfonds für Rechtsbehelfe gegen Stuttgart 21 (UFR S 21)
www.unterstützungsfondsgegens21.de
Inhaber und Treuhänder: RA Walter Zuleger
Konto-Nr.: 7008059502
BLZ: 430 609 67 (GLS-Bank)